Verfahren gegen unerlaubtes entfernen vom unfallort eingestellt. was kann ich tun?

6 Antworten

Du hast eine Schadennummer, also frag nach woran es liegt, daß du hingehalten wirst. Sollen die doch einen Gutachter schicken, der sich beide Fahrzeuge ansieht. Wahrscheinlich warten die blos auf deine Rechnung.

Und du wartest auf das Geld um den Schaden beheben zu können, das ist oft so.

Hallo Isi8803,

hier muss man die rein strafrechtliche von der zivilrechtlichen Seite trennen.

Die Einstellung des Strafverfahrens kann verschiedene Gründe haben. Einer der Gründe könnte z.B. sein, dass man dem beschuldigten Fahrer nicht nachweisen konnte, dass er den Unfall überhaupt bemerkt hat. In diesem Fall liegt kein Straftatbestand des "Unerlaubten Entfernens vom Unfallort" vor und das Verfahren ist dementsprechend einzustellen.

Das die Versicherung noch nicht gezahlt hat, liegt in der Regel daran, dass diese erst den Ausgang des Strafverfahrens abgewartet hat.

Wenn der Fahrer den Unfall verursacht hat, wird die Versicherung den Schaden auch begleichen. Dazu ist es natürlich nicht erforderlich, dass er den Unfall bemerkt hat, dass ist nur für die strafrechtliche Seite relevant.

In dem Ermittlungsverfahren hat die Polizei ja sicherlich die Lackspuren die sich am Fahrzeug des Nachbarn befunden haben, sicherlich mit Deinem Lack abgeglichen haben.

Hat die Polizei dabei festgestellt, dass das Fahrzeug Deines Nachbarn nachweislich an Deinen Fahrzeug die Kratzer verursacht hat, wird die Versicherung auch bezahlen.

Hat die Polizei festgestellt, dass die Spuren nicht übereinstimmen, wird die Versicherung logischerweise den Schaden auch nicht übernehmen. Das wäre natürlich auch ein Grund warum die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Deinen Nachbarn eingestellt hat

Schöne Grüße
TheGrow

Das Verfahren kann auch wegen Geringfügigkeit oder nicht vorsätzlichem Handeln eingestellt werden. Dann zahlt die Versicherung aber immer noch, weil der Verursacher feststeht.

Im Prinzip ist alles geregelt. Das Verfahren wurde eingestellt, da der Verursacher nicht vorsätzlich gehandelt hat. (du schreibst ja selbst, dass es nur Kratzer waren, die kann man als Verursacher schon mal überhören) Der Nachbar ist bereit zu haften und die Versicherung ist bereits informiert. Jetzt mußt du dich nur noch etwas gedulden. Einfacher wäre natürlich gewesen, dass du den Nachbarn direkt konsultiert hättest.

Das jetzt eingestelle Verfahren hat nichts mit deinen Ansprüchen gegenüber dem Verursacher zu tun. Ersteres ist der strafrechtliche Aspekt, der für dich keinen Vorteil bringen würde, wenn er weiterverfolgt worden wäre.

Du kannst vom Verursacher fordern, dass er den Schaden bezahlt. Da brauchst du nicht darauf zu warten, bis seine Versicherung tätig wird. Ob man aber nach 2 Monaten noch nachweisen kann, von wem der Schaden stammt?

Ersteres ist der strafrechtliche Aspekt, der für dich keinen Vorteil bringen würde, wenn er weiterverfolgt worden wäre.

Stimmt nur indirekt. Im Falle einer Verurteilung wäre der Beweis erbracht, dass der Fahrer mit dem versicherten Fahrzeug auch wirklich den Schaden verursacht hat.

Du kannst vom Verursacher fordern, dass er den Schaden bezahlt. Da brauchst du nicht darauf zu warten, bis seine Versicherung tätig wird.

Das kann man eben nicht vom Fahrer verlangen. Er hat den Schaden ordnungsgemäß seiner Versicherung gemeldet und diese ist für die Schadensregulierung zuständig.

Das sich die Schadensregulierung solange hinzieht liegt da dran, dass diese erst einmal abwartet, was das polizeiliche Ermittlungsverfahren/Strafverfahren ergibt.

Die Zahlung dürfte jetzt wo das Ermittlungsverfahren/Strafverfahren abgeschlossen ist Zeitnah erfolgen, insofern natürlich die Ermittlungen nicht ergeben haben, dass die Spuren am Fahrzeug des Nachbarn nicht mit dem Spuren am Fahrzeug des Fragesteller übereinstimmen

Vieleicht das Verfahren bei einer höheren Instanz einleiten... bin mir aber nicht sicher, ob das was bringt

LG