Verfällt Vorjahresurlaub nach Wiedereingliederung?
Ich hatte zu Beginn des Jahres 2014 noch 5 Tage Resturlaub. Ich durfte diese Tage in dieses Jahr übernehmen, mit dem Hinweis, der der Resturlaub zur Jahresmitte verfällt. Im Januar habe ich dann diese Tage für einen Urlaub um Ostern herum verplant und entsprechend Urlaub beantragt, der Urlaubsantrag wurde bewilligt. Mitte März, also vor dem geplanten Urlaub, hatte ich einen Unfall und war mehrere Monate arbeitsunfähig, so dass ich den Unfall nicht nehmen konnte.
Verfallen diese 5 Tage Resturlaub?
2 Antworten
Nein, der Urlaub 2013 darf wegen Krankheit grds. bis zum 31.03.2015 nicht verfallen. Man muss im Einzelfall aber unterscheiden, ob es sich um einen Teil des gesetzlichen Mindesturlaubs handelt oder freiwilligen Mehrurlaub des Arbeitgebers und ob Einzel- oder Tarifvertrag in irgend einer Weise zwischen Beidem unterscheiden. Nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist ein noch zu gewährender Resturlaub zeitnah geltend zu machen und zu nehmen. Ansonsten könnte er doch noch vorzeitig verfallen.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz verfällt Resturlaub nach dem 31. März. Bei Krankheit verlängert sich der Anspruch zwar, aber nur, wenn die Krankheit bereits im Vorjahr begann.
Abweichend vom Bundesurlaubsgesetz können Arbeitsverträge und Tarifverträge andere Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten. Ob das für dich zutrifft, kann hier aber niemand wissen. Das müsstest du selbst herausfinden.