Verfällt Kinderunterhalt, bei Volljährigkeit, bei Verlobung des "Kindes"?
hi,
ich bin studentin, bekomme unterhalt von meinen eltern und beende vorraussichtlich nächstes jahr mein studium ohne es abzubrechen oder so.
jetzt sind mein freund und ich am überlegen, ob wir uns verloben sollen. wir sind uns aber nicht sicher, ob mein unterhalt in diesem fall verfällt. (er geht bereits vollausgebildet auf vollzeit arbeiten)
ich hab ne menge im internet gelesen, wann der anspruch auf kindesunterhalt verfällt und/oder die eltern eben nicht mehr unterhaltspflichtig sind. nur nicht was das thema verlobung betrifft. da meine eltern aber mit meinem freund nicht auskommen, wir aber auf das geld so lange ich noch studiere, angewiesen sind, würden sie mir, wenn sie könnten den unterhalt streichen um ihm eins auszuwischen.
vielleicht kann mir ja hier jemand sagen, ob mein unterhaltsanspruch verfällt, wenn ich mich mit meinem freund verlobe.
vielen dank schon einmal :)
2 Antworten
Durch eine Verlobung wird die Pflicht zum Kindesunterhalt nicht aufgehoben. Erst bei Eheschließung wird dann der Ehepartner unterhaltspflichtig.
eine verlobung hat überhaupt keinen einfluß auf irgendwas...