Vereinsauflösung - wann wird das Konto gekündigt?

3 Antworten

Du allein wirst den Verein vermutlich nicht auflösen können. Dazu bedarf es gemäß § 41 BGB eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit, sofern die Satzung nicht ausdrücklich ein anderes Mehrheitsverhältnis bestimmt.

An wen das Vereinsvermögen nach der Auflösung fällt, ist in § 45 BGB geregelt. Es kann auch an den Fiskus fallen.

Fällt das Vermögen nicht an den Fiskus, und ist auch nicht das Insolvenzverfahren über das Vereinsvermögen eröffnet, dann ist die Liquidation durchzuführen (§ 47 BGB). Das Verfahren hierzu ist in den §§ 48 - 53 BGB beschrieben. Insbesondere ist das Sperrjahr zu beachten (§ 51 BGB) .

Das Konto kannst du selbstverständlich jederzeit kündigen, sofern du dazu berechtigt bist. Es gibt keine Vorschrift, dass ein Verein ein Konto zu haben hat.

Du kannst das Konto jederzeit löschen, vorausgesetzt du bist dazu berechtigt. Eine vorherige Auflösung ist nicht notwendig. Aber überprüfe die Satzung, wenn ihr ein gemeinütziger Verein seid gibt es oft "Vorschriften" an wen das Vereinsvermögen nach Auflösung geht. Also Nachweise über die Kontoauflösung gut aufbewahren.

kannst Du sofort kündigen.

Wenn ich noch Geld auf dem Konto hätte muss ich das mit dem Finanzamt klären...zwecks der Verwendung für gemeinnützige Zwecke. Da nichts auf dem Konto ist brauch ich dann auch nichts abklären oder wie? Muss man da nicht mit den Mitglieder oder so reden?