Vereinfachte Steuererklärung Flugbegleiter?
Hallo,
ich stehe vor meiner ersten Steuererklärung und habe nun einige Fragen, vor allem durch meine berufliche Situation. Ich würde gerne die Vereinfachte Steuererklärung machen, habe auch nachgelesen und sollte auch bei mir möglich sein. Meine Frage ist allerdings, wie man diese mit den ganzen Auslandsaufenthalten handhabt. Auch Arbeitstage je Woche wie auf dem Formular gefordert sind natürlich nicht allgemein zu bestimmen. Ich habe mir natürlich meinen Dienstplan auswerten lassen und meine gesamten Arbeitstage, Übernachtungen etc. auf Papier. Welche Möglichkeit habe ich nun? Außerdem arbeite ich erst SEP - DEC als Flugbegleiterin, davor habe ich eine Ausbildung gemacht und auch abgeschlossen (Tourismuskauffrau). Ist eine vereinfachte Erklärung überhaupt anzuraten oder soll ich eine komplette Erklärung abgeben?
Vielleicht gibt es hier ja fliegendes Personal, das sich hiermit auskennt.
Vielen Dank vorab!
4 Antworten
„Gibt es hier jemanden vom fliegenden Personal, der sich hiermit auskennt?“
Ich verstehe die Frage nicht.
Fliegendes Personal gibt es vor allem bei den Airlines!
Du weisst natürlich, dass wir hier keine Steuerberatung machen dürfen und selbst wenn, dass dies ohne einen Blick in die Unterlagen doch gar nicht möglich ist.
Aber es gibt doch bei den Airlines in den Personalvertretungen des fliegenden Personals a) Leute, die sich auskennen und/oder b) den Namen eines Steuerberaters kennen, der die Steuererklärung speziell für das fliegende Personal macht; und natürlich auch „normale“.
Manche Steuerberater machen im Unternehmen sogar Werbung damit.
Auch Lohnsteuerhilfevereine kannst Du doch mal fragen. Die machen zwar die Erklärungen für Arbeitnehmer, ob sich da also ein Sachbearbeiter mit fliegendem Personal auskennt, weiß ich nicht, aber so etwas lässt sich doch mit einem Anruf herausfinden.
Die arbeitstage brauchst Du ja nur, wenn Du die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg geltend machen möchtest.
Ggf. noch für Reisekosten, aber ich denke die Unterbringungskosten, wenn ihr am Flugziel übernachtet, trägt die Fluggesellschaft. Ebenso doch vermutlich auch die Kosten für den Verpflegungsmehraufwand.
Was für Kosten hast Du denn sonst noch die anfallen könnten?
Fliegendes Personal bin ich zwar nicht, aber steuergeplagt.
Für eine "vereinfachte" Erklärung ist deine Situation wohl schon zu kompliziert. Was ich dir raten würde: Kaufe dir die "Steuer Spar Erklärung" und trage alle deine Daten ein. Das Programm musst du jedes Jahr wieder kaufen.
So mache ich ohne größere Probleme meine Steuererklärung. Und ich habe zwei Tätigkeiten, mehrere vermietete Immobilien und andere Einkünfte aus Kapitaleinnahmen. Ist also auch nicht so ganz einfach.
Es gibt ein Forum zum Programm. Dort kannst du deine Detailfragen zu den Übernachtungen im Ausland stellen.
Die vereinfachte Steuererklärung ist für solche Fälle nicht gedacht, da lieber die komplette ausfüllen.
Einiges zu Werbungskosten in diesen Sonderfällen findet man hier:
http://www.steuer-gonze.de/web/index.php/steuertips/privatpersonen/arbeitnehmer/275-werbungskosten-beim-fliegenden-personal
https://www.buhl.de/steuernsparen/gute-nachrichten-fuer-piloten-und-flugbegleiter/
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2015/131/reise-_auswaertstaetigkeit
Alles mühsam, aber meist die Mühe wert ;)