Verein Vorsitzender kündigt offiziell an nicht mehr zu kandidieren/ tut es dennoch?
Sehr geehrte User, in einem Sportverein steht die jährliche MV an. In der fristgerechten Einladung zur MV, heißt es wörtlich. "Sowohl der Kassenwart (Herr X) als auch der Vorsitzende (Herr B) stehen für eine neue Amtszeit aus privaten Gründen nicht mehr zur Verfügung. Es werden dementsprechend zwei neue Mitglieder für den Vorstand benötigt."
Dem nach kann man als Miteglied, das ein Problem mit diesem Vorstand hat, davon ausgehen, dass sich die Sache von selbst erledigt. Man sich also nicht mehr darum kümmern muss und "Frieden" einkehrt.
Nun dringt durch den Buschfunk heraus, dass der Vorsitzende Herr B "es sich vllt. doch noch einmal übelegt".
Ich pers. sehe darin mindestens Nebelkerzen, wenn nicht sogar Täuschung.
"Es gibt zwei Voraussetzungen, wenn in der Mitgliederversammlung gültige Beschlüsse gefasst werden sollen:
Den Mitgliedern müssen die Tagesordnungspunkte (TOP) mitgeteilt worden sein. Die Tagesordnung muss bereits mit der Einberufung der Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden. Über nachgereichte TOP können also nach der gesetzlichen Regelung keine gültigen Beschlüsse gefasst werden. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass es jedem Mitglied vorab möglich ist, zu entscheiden, ob die anstehenden Beschlüsse seine Anwesenheit auf der Mitgliederversammlung erfordern."
in diesem Fall muss man also davon ausgehen, dass Mitgleider, die den Vorsitzenden gerne entfernen möchten, die Mv nicht wahrnehmen, in der Annahme, dass dieser ja ohnehin freiwillig geht. Ein demokratisch korrektes Aufbegehren gegen den Vorgesetzten wird somit also unterbunden.
Habe ich dort eine richtige Einschätzung? Der Vorsitzendende hat offiziell seinen Weggang angekündigt. Er kann sich nicht einfach "doch noch" wählen lassen. Natürlich wird die Position mittels Wahl entschieden, jedoch fehlen somit schlicht die Anwesenden, die ggf, gegen ihn stimmen, da diese über dieses Szenario nicht informiert wurden.
Zweite Frage, wie sollten sich Mitgleider verhalten, falls der Vorsitzenden dreist versucht sich wirklich anders zu verhalten, als in der Einladung angekündigt? Sollte dies gegen Vereinsrecht und Satzung verstoßen, wie kann ein Mitglied dies durchsetzen?
Besten Dank
5 Antworten
Der TOP lautet "Neuwahl des Vorstands" oder ähnlich. Damit ist er vollständig und ordnungsgemäß bekannt gegeben. Eine Möglichkeit zum Einspruch, wenn der Vorsitzende seinen angekündigen Rücktritt nicht wahrmacht, sehe ich nicht. Dies ist lediglich eine unverbindliche Zusatzinfo, die ich ohnehin in einer Einladung nie erwähnen würde.
Vielleicht solltest du lieber Gedanken über das Verhalten der Mitgleider machen. Sollte es Mitglieder geben, die nur mal eben zu Versammlung gehen, um einen unliebsamen Vorsitzenden zu entfertnen und dann wieder in der Versenkung vrschwinden, dann würde ich mal behaupten, dass ein Verein von solchen Mitgliedern wenig Nutzen hat.
Wirklich interessierte Mitglieder würden doch dann erst recht kommen, wenn sie wissen, dass Posten zu besetzen sind. Weil sie über die Zukunft des Vereins informiert sein wollen und zumindest mit ihrer Stimme Verantwortung übernehmen und den neuen Vorstand stützen wollen.
Wer dagegen weiß, dass ein neuer Vorstand gewählt wird und gerade dann nicht erscheint, der signalisiert dem Vorstand doch eindeutig "Macht euren Kram doch alleine, mit mir könnt Ihr nicht rechnen."
Hallo!
Es steht in seinem Recht, sich es nochmals anders zu überlegen. Auch ich hatte so einen Fall in dem Verein, in dem ich selbst als 2. Vorsitzender aktiv bin, bei der letzten Generalversammlung -----> im Grunde schon bei jeder seit 2009, denn ein Beisitzer kündigt seit damals immer wieder an aufhören zu wollen und jüngere Leute in sein Amt setzen zu möchten. Das Ende vom Lied ist, dass er dann doch jedes Mal wieder kandidiert hat & zuletzt vor zwei Monaten wieder gewählt wurde. Das aber auch, weil niemand anderes bereit war ihn abzulösen & vllt. war das ja hier genauso!
In Zeiten des Nachwuchsmangels der nahezu jeden Verein plagt kann das ein Argument sein für jemanden doch noch weiterzumachen & ich habe so etwas in der letzten Jahreshauptversammlung eines Vereins, in dem ich lediglich passives Mitglied bin auch erlebt ---> weil kein neuer Kassier gefunden werden konnte bzw. der eigentlich angedachte Wahlkandidat unerwartet gestorben ist, machte die Amtsinhaberin, die eigentlich vorher noch in dem Glauben war nicht mehr gewählt zu werden kurzerhand dann doch weiter aber mit dem Hinweis, man möge sich bitte weiterhin nach einem Neuen umsehen.
Bei der letzten Generalversammlung unseres Heimat- und Kulturvereins kamen von 300 Mitgliedern knappe 100, also ein gutes Drittel. Der Rest konnte nicht oder wollte nicht bzw. meldete sich teilweise aus diversen Gründen explizit ab. So wählte ein Drittel des Vereins die neue Führung, die aber im wesentlichen bis auf zwei neue Beisitzer und eine neue Beauftragte für den Mitgliederservice der "Alten" entspricht.
Wer damit nicht zufrieden sein sollte, dem steht es frei bei der nächsten Gelegenheit durch seine Mitbeteiligung an der Wahl etwas zu ändern oder es zu versuchen -------> ist wie in der Politik.
vllt. war das ja hier genauso
https://www.gutefrage.net/frage/sexuelle-verfuehrung-minderjaehriger-anzeigen#answer-251179292
Zunächst ist ein Rücktritt von Amtsträgern jederzeit ohne Begründung möglich.
Erfolgt ein Rücktritt, wäre zunächst zu prüfen,
- ob der Rücktritt schriftlich erklärt wurde (nur dieser ist für das Amtsgericht bindend)
- ob gemäß Satzung der Vorstand im Innen- und Außenverhältnis noch handlungs- und/oder beschlussfähig ist.
Mit der nächsten MV sollte ein TOP Wahl erscheinen, bei der die zur Disposition stehenden Ämter neu besetzt werden müssen.
Details zur Wahl regelt meist eine separate Wahlordnung, wenn die Satzung nichts bestimmt.
Dann kann es sein, dass es für ein Amt mehrere Kandidaten gibt, wenn sich neben neuen Bewerbern zur Wahl der ehemalige Amtsinhaber es sich anders überlegt und dennoch wieder kandidiert.
Günter
Der Tagesordnungspunkt ist die Neuwahl des Vorstandes bzw. von 2 Vorstandsmitgliedern.
Die Erläuterung, daß B nicht mehr kandidieren möchte, ist rechtlich ohne Bedeutung, denn jeder kann auf der MV sein Interesse bekunden sich in das Amt wählen zu lassen (daher auch wieder B).
Sowohl der Kassenwart (Herr X) als auch der Vorsitzende (Herr B) stehen für eine neue Amtszeit aus privaten Gründen nicht mehr zur Verfügung. Es werden dementsprechend zwei neue Mitglieder für den Vorstand benötigt
Hierbei handelt es sich m. E. nicht um einen TOP aus der Einladung, sondern um einen Hinweis an die Mitglieder.
Der TOP ergibt sich aus der Satzung und lautet in der Regel so was wie "Wahl des 1. Vorsitzenden" und "Wahl des Kassenwart".
dass Mitgleider, die den Vorsitzenden gerne entfernen möchten, die Mv nicht wahrnehmen
Selbst schuld !!!
Warum gehen die Mitglieder nicht zur MV und stimmen dann mit "Nein"?
Der Vorsitzendende hat offiziell seinen Weggang angekündigt
Er hat aber trotzdem das Recht, es sich anders zu überlegen und sich zur Wahl zu stellen.
wie sollten sich Mitgleider verhalten, falls der Vorsitzenden dreist versucht sich wirklich anders zu verhalten, als in der Einladung angekündigt?
Zur MV gehen und vom Stimmrecht gebrauch machen
Sollte dies gegen Vereinsrecht und Satzung verstoßen
Tut es nicht