Verein (Tierschutz) und Verkauf von selbst hergestellten Lebensmitteln - was rechtlich beachten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du mit Gewinn verkaufst - ob du die Gewinne spendest oder für dich behälst - ist das Gewerbe. Auch ein gemeinnütziger Sportverein, der im Vereinslokal Getränke verkauft, um die Jugendabteilung zu finanzieren, muss ein Gewerbe anmelden.

Wenn du an verschiedenen Stellen verkaufst, ist das Reisegewerbe und du brauchst eine Reisegewerbekarte.

Verkaufst du von zu hause aus, wäre ein stehendes Gewerbe anzumelden.

Zum lebensmittelrechtlichen hat susannejenny ja schon alles geschrieben.

Danke fürs Antworten! Ich finde sowas ganz schön mies, der Staat verdient auch noch an den Bemühungen (egal ob nun Tierschutz oder sonst was) ... wobei ich gerade überlege, ich kann Spenden ja wieder absetzen, vielleicht geht sich das ungefähr wieder aus...

@TKitty

Das siehst Du falsch: der Staat kontrolliert die Herstellung der Lebensmittel, und das ist vom Gewinn unabhängig. Sieh es mal so: nach Deiner Vorstellung könnten ja Leute, die dann ihren Gewinn "spenden", den letzten Dreck verkaufen ^^, nur weil sie nichts daran verdienen!

@pecudis

@pecudis Hier beim Meckern ging es eben um das Gewerbe (die anfallenden Steuern), nicht um die Hygieneverordnung^^ Lies doch vor dem Schreiben erst mal die Beiträge...

@TKitty

Wieviel Millionen willst Du denn Erwirtschaften, daß Du dabei auch noch steuerpflichtig wirst? Ein Gewerbe kannst Du auch mit Verlust betreiben - von der Pflicht, das Anzumelden und Dich kontrollieren zu lassen entbindet Dich das nicht.

Mir ist zu Ohren gekommen, dass dies eine graue Zone ist. Der Verkauf von serlbstgebackenem Kuchen auf einem Bazar ist schon problematisch ...

Wo kein Klaeger da kein Richter, ich weiss .. Darauf will ich mich aber nicht verlassen.

@TKitty

Dann lass es lieber sein ...