Verein - Vorschuss von Privatkonto

3 Antworten

Wenn du die Rechnung hast und die auf den Verein lautet, kann man doch einfach - notfalls auch zu einem späteren Zeitpunkt - dem Mitglied das Geld erstatten. Das muss man nicht über die Mitgliedsbeiträge machen. Statt dem Webseitenabieter direkt wird der Betrag eben demjenigen ausgezahlt, der das Geld vorgelegt hat. Voraussetzung ist ja, dass diese Ausgabe im Auftrag des Vereins geschehen ist und das Mitglied berechtigt war, diese Ausgabe zu tätigen.

Es wird immer mal wieder vorkommen, dass ein Mitglied im Auftrag des Vereins irgendwas einkauft, den Betrag vorlegt und dann erstattet bekommt. Ihr solltet nur darauf achten, dass in einer Satzung oder Geschäftsordnung (oder per Vorstandsbeschluss) festgelegt ist, welches Mitglied Rechtsgeschäfte für den Verein tätigen darf und in welchem Umfang. So kann man z.B.festlegen, dass über Kleinbeträge (Höhe festlegen!) eigenständig verfügt werden darf und über größere Beträge ein Vorstandsbeschluss nötig ist. Dann hat alles seine Richtigkeit.

werbung an bank bzw. privatkonto?

behandle die rechnung für die domain doch einfach als darlehen?