Verdienst Jugendgerichtshilfe NRW

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Das Einkommen von Beamten und Beamtinnen regelt das Bundesbesoldungsgesetz beziehungsweise die Landesbesoldungsgesetze. Das Grundgehalt wird gegebenenfalls durch den Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und die Auslandsbesoldung ergänzt.

Die Höhe des Grundgehalts bestimmt sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamtes bzw. des verliehenen Amtes. Innerhalb einer Besoldungsgruppe wird das Grundgehalt nach Stufen bemessen. Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe erfolgt, wenn in festgelegten Zeitabschnitten – den sogenannten beruflichen Erfahrungszeiten – eine anforderungsgerechte Leistung erbracht wurde.

Beamten und Beamtinnen im gehobenen nichttechnischen Dienst wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 9 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zur Besoldungsgruppe A 13 verliehen werden.

Der Bruttogrundgehaltssatz nach der Bundesbesoldungsordnung beträgt in der Stufe 1 der Besoldungsgruppe A 9 € 2.254, in der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 13 € 4.471 im Monat.

Die Grundgehaltssätze der Bundesländer orientieren sich an diesen Beträgen, können aber davon abweichen.

Quelle: http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=90288

Einstieg als Jugendgerichtshelfer ist Besoldungsgruppe A9, also so viel wie Postbote, ca. 2400€ brutto Nach 7 Jahren Chance auf den Aufstieg zum Inspektor nach A10, so wie Wachtmeister.