Verdeckter Mangel beim Hauskauf - welche Möglichkeiten habe ich?
Ich habe kürzlich ein Haus gekauft.
Der Notartermin war bereits, die Grundbuchumschreibung und darauffolgende Zahlungsaufforderung erwarte ich in den nächsten Wochen.
"Gekauft wie gesehen" hieß es, soweit ich sehen konnte war auch alles ok, renovierungsbedürftig aber nicht sanierungsbedürftig. Das Haus ist ca.1930 erbaut.
Meine Frage bezieht sich konkret auf die Decke zwischen Erdgeschoss und 1. Stock. Die Decke war mit Feder-Nut Brettern verkleidet, darunter sah man die verputzte Decke, schon bei der ersten Besichtigung mit dem Makler sprach ich davon diese runter zu nehmen und durch Rigips-Platten und Tapete zu ersetzen. Letzte Woche habe ich dann die Holzbretter abgenommen und stellte fest dass sie den Putz quasi zurückhielten. Dieser kam mir nämlich in großen Stücken entgegen und legte den Blick frei auf morsche, angefaulte Balken die definitiv ausgetauscht werden müssen, sie biegen sich schon sichtbar beim Betreten des Obergeschosses. Mein Problem ist, dass ich das Haus nicht zu dem Preis gekauft hätte wenn ich gewusst hätte in welcher Verfassung die Balken sind.
Ich denke nicht dass es sich hier um arglistige Täuschung handelt, da der Vorbesitzer das Haus selbst nur 2 Jahre besaß und nie selbst bewohnte.
Ich wüsste einfach gerne ob ich in dieser Situation eine Chance habe den Preis nachträglich etwas zu drücken, um die Kosten stemmen zu können und wenn ja wie ich das am sinnvollsten anstelle. Vielleicht ist es hierbei hilfreich dass ich bisher noch nicht die Zahlungsaufforderung bekommen habe?
Ich kann absolut nicht einschätzen ob das etwas ist was man als Verkäufer bzw. Makler prüfen sollte bevor man das Haus anbietet oder etwas das man als Käufer eines 80 Jahre alten Hauses erwarten muss.
Schonmal Danke für eure sachlichen Antworten.
4 Antworten
Außerhalb der arglistigen Täuschung gibt es bei Gewährleistungsausschluß keine Möglichkeit, den Verkäufer in Regreß zu nehmen. Bei diesem Baujahr sind solche Mängel im übrigen zu erwarten gewesen.
Nein, keine Chance wenn keine arglistige Täuschung vorliegt. Das zu prüfen ist Aufgabe des Käufers, wenn er das wissen will...
du hast nur dann erfolgreich rechtliche Schritte einleiten, wenn du arglistische Täuschung/Betrug nachweisen kannst. Wenn dem Makler/Vorbesitzer also klar war, was da für ein Schaden ist und dich dies bzgl. angelogen haben. Du solltest dir umgehend einen Rechtsanwalt nehmen, wenn du den Kaufvertrag anfechten möchtest.....
Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, vieleicht ist aber der Käufer kulant und erstattet einen Teil des Kaufpreises. (Versuch macht kluch)