Verdeckter Mangel beim Hauskauf - welche Möglichkeiten habe ich?

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Außerhalb der arglistigen Täuschung gibt es bei Gewährleistungsausschluß keine Möglichkeit, den Verkäufer in Regreß zu nehmen. Bei diesem Baujahr sind solche Mängel im übrigen zu erwarten gewesen.

Nein, keine Chance wenn keine arglistige Täuschung vorliegt. Das zu prüfen ist Aufgabe des Käufers, wenn er das wissen will...

du hast nur dann erfolgreich rechtliche Schritte einleiten, wenn du arglistische Täuschung/Betrug nachweisen kannst. Wenn dem Makler/Vorbesitzer also klar war, was da für ein Schaden ist und dich dies bzgl. angelogen haben. Du solltest dir umgehend einen Rechtsanwalt nehmen, wenn du den Kaufvertrag anfechten möchtest.....

Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, vieleicht ist aber der Käufer kulant und erstattet einen Teil des Kaufpreises. (Versuch macht kluch)