Verdacht Trunkenheit am Steuer.... Unrecht
Schönen guten tag!
Meine Geschichte ist ganz schön kompliziert und ich hoffe dennoch,dass mir jemand helfen kann..
genau zum 14.02.2012 bin ich abends das erste mal mit dem pkw meines Vaters gefahren. ca. 17 uhr habe ich einen guten Freund nach Hause gefahren.
ES hat geschneit und es war Blitzeis.. Meinerseits dumm von mir war dass ich die elektrischen Fenster runter gekurbelt habe.# Und das Fahrerfenster auch nicht mehr zuging. Also habe ich das Auto ganz normal wieder abgestellt. An dem Abend habe ich dann bei meinem Vater nicht zu wenig getrunken. Als ich nachts nochmal so gegen 2.00 Uhr schauen wollte ob ich das Fenster nochmal hoch bekomme,stand das Fahrzeug in Flammen. Natürlich habe ich sofort die Feuerwehr plus Polizei informiert.
Da ich aber der Anrufer war wurde natürlich bei mir ein Alkoholtest gemacht.
ich hatte 1,5 % laut Bluttest auf den Revier,da sie mich mitgenommen haben.
Ich habe meine Aussage verweigert, da ich auch ziemlich unter Schock stande.
Jetzt kam eine Vorladung zur Polizei.
Betreff: "VERDACHT Trunkenheit am Steuer"
daraufhin bin ich der Vorladung nicht gefolgt,da ich auch keine Aussage machen möchte.
Heisst ein "Verdacht" überhaupt was aus. Es gibt weder einen Unfallort noch haben sie mich am Steuer heraus gezogen?
Kann mir jemand sagen auf was ich mich einstellen muss. Ich warte jetzt schon die ganze zeit auf eine Entscheidung meines Führerscheins,da ich Jobmäßig darauf angewiesen bin.
Hat jemand Tipps wie ich da weiter vor gehen könnte?
LG Melle
14 Antworten
Die Story stimmt hinten und vorne nicht. 1.: Warum sollte ein Bluttest, der ja rein tatbestandsmäßig eine Körperverletzung darstellt, gemacht werden? Anrufer zu einer Straftat zu sein, ist da etwas wenig.
2.: Wie kommt man auf den Verdacht der Trunkenheit am Steuer, wenn das Auto bereits längere Zeit stand und, aus welchen Gründen auch immer, plötzlich brannte.
3.: Sollten die Beamten auf Grund von aussagen den Verdacht haben, dass bereits beim Fahren Alkohol im Spiel war und du hast den Beamten das gleiche wie hier erzählt, nämlich dass du erst hinterher getrunken hast, dann wären 2 Blutentnahmen die regel, um dieses prüfen zu können. Anhand der verschiedenen Messwerte lässt sich nämlich der Zeitpunkt/Zeitraum recht genau eingrenzen.
Also etwas merkwürdig ist deine Schilderung nun wirklich. Aber mal abgesehen davon war es nicht optimal der Vorladung nicht zu folgen. Bei der Vorladung hättest du von deinem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch machen können. Um den Führerschein solltest du dir aber nun doch mal Gedanken machen. Zwar ist es nach deiner Aussage zweifelhaft, ob dir das Fahren nachzuweisen ist, aber dein ganzes Verhalten und der geschilderte Sachverhalt klingen merkwürdig. Hier sollte unbedingt nochmal ein Besuch bei der Polizei stattfinden um den Sachverhalt klarzulegen. Du solltest aber dort mit deinen Aussagen zurückhaltend sein. Anwaltsrat wäre zu empfehlen.
Nun mal langsam: Eine Vorladung oder ein Vorladungsbescheid ist ein amtlicher Bescheid an eine natürliche Person und dient der Mitteilung, dass diese zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem festgelegten Ort erscheinen solle. man MUSS aber nicht. Lediglich Ladungen von Staatsanwalt & Gericht müssen befolgt werden. ** Aussageverweigerung ist ein klares MUSS......** dadurch vermeidet man laienhafte Aussagen, die zum Nachteil gereichen könnten.
Vorladungen zu ignorieren ist nicht ratsam. Ebenso die Aussage zu verweigern. Warum willst du das überhaupt? Wenn du nicht gefahren bist an dem Tag, an dem du getrunken hattest, hättest du doch genau DAS aussagen können...
Ansonsten solltest du dir wohl tatsächlich einen Anwalt nehmen.
Vorladungen zu ignorieren ist nicht ratsam. Ebenso die Aussage zu verweigern.
Im Gegenteil, es ist sogar SEHR ratsam, als Beschuldigter die Aussage zu verweigern bzw. polizeiliche Vorladungen abzusagen.
Denn erstens sitzt man bei einer Vorladung besonders geschulten Beamten gegenüber und ist selber nur Laie. Da sagt man dann ganz schnell mal Dinge, die man bei besserer Kenntnis der Sach- und Rechtslage lieber nicht gesagt hätte ...
Und zweitens ist es das gute Recht eines Beschuldigten zu schweigen. Daraus darf diesem kein Strick gedreht werden - und das wird es auch nicht.
Schade, dass man Kommentaren keinen erhobenen Daumen geben kann. Daher inoffiziell: DH!
Von mir auch eine DH!
Ich find es schade dass es keinen Daumen Runter gibt. Muss nun der ganze Apparat in Gang gebracht werden, nur weil das Mädchen die Klappe nicht aufbekommt und einfach sagt wie es war und daher nichts an diesem Verdacht dran ist? Das ist ja ihr gutes Recht nichts zu sagen und sich damit in Probleme hineinzustricken!
Das Ganze ist schon etwas dubios. Elektrische Fenster die runtergekurbelt wurden? Und ich frage mich was der Polizei der Alkoholgehalt angeht wenn Du nur einen Brand gemeldet hast. Verdächtig machst Du Dich nun, weil Du die Aussage verweigerst. Das schreit förmlich danach dass Du gefahren bist und dabei das Feuer ausgebrochen ist, aber nicht lügen möchtest und da Du Dich selbst nicht einer Straftat beschuldigen musst die Aussage verweigerst. Einfacher wäre es warscheinlich wenn Du aufs Revier zur Vorladung gegangen wärst und da erklärt hättest wie es dazu kam und Du ja Stunden zuvor, vor Alkoholeinnahme, gefahren warst. Da wir uns (angeblich zumindest) in einem Rechtsstaat befinden müsste Dir die Trunkenheitsfahrt nachgewiesen werden. Verdacht auf heisst dass da ein Verdacht besteht und ermittelt wird. Natürlich Möglich dass ein Staatsanwalt Dich für Schuldig hält und Dich vor Gericht zerrt und sogar noch dass der Richter Deine Angaben für unglaubwürdig hält da Du ja sonst eigentlich keinen Grund gehabt hättest die Aussage zu verweigern.
Ich würde da versuchen auf der Wache mal anzurufen um dies zu klären. Oder auch direkt mit dem Staatsanwalt reden falls es schon dort ist. Da wäre auch langsam ein Rechtsbeistand nicht schlecht.
Es war ein großer Fehler der Vorladung nicht Folge zu leisten, das macht alles noch schlimmer. Da wird ein Haftbefehl erwirkt und du (mindestens) zur Vernehmung abgeholt. Die Kosten muß du auch noch tragen. Am besten du rufst den ermittelnden Beamten an und machst einen neuen Termin aus. Jede Ermittlung, bei der Polizei, muß einen Grund haben. Bei dir ist es eben der verdacht Trunkenheit am Steuer. Du mußt eben deine Sicht der Verlaufes schildern. Ob Staatsanwalt und Gericht dir glauben und was sie beweisen können ist eine andere Sache.
Um mal deine ersten zwei Sätze zu kommentieren: Der Einladung soll er folgen, aber dann nichts sagen? Warum soll er dann überhaupt erst dort erscheinen? Es ist kein Gerichtstermin, wo Erscheinen Pflicht ist.