Verdacht auf Schwarzarbeit melden bei Verdacht?

8 Antworten

ach komm schon, schau auf dein leben und lass die anderen in ruhe

Wenn ich manche Antworten hier lese, wird mir schlecht...

Schwarzarbeit ist in erster Linie ein Problem des Unternehmers, der den Auftrag ausgeführt hat, nicht desjenigen, der sie beauftragt hat. Der Unternehmer muss die Einnahme dem Finanzamt gegenüber angeben.

Der Beauftragende hat dann ein Problem, wenn der Auftrag mangelhaft ausgeführt wurde, denn einen Anspruch auf Gewährleistung gibt es bei Schwarzarbeit nicht. Ebenso kann er, wie Kevin1905 schrieb, die Ausgabe selbst nicht steuerlich geltend machen.

Der Dienstleister muss ja fürs Finanzamt später eine Rechnung haben.

Der Empfänger auch, wenn er haushaltsnahme Dienstleistungen steuerlich berücksichtigt lassen will.

Ferner muss er zwingend unbar zahlen.

Nachbar hat sich einen Rasen legen lassen. Ich glaube, dass er es Schwarz machen lies  <<<< woraus schließt du die schwarzarbeit?

1. Was kümmert dich das? Der einzige der dann Stress kriegt ist die Firma.

2. Schon man dran gedacht, dass ein guter Freund den Rasen gelegt hat? So schwer ist das nun auch wieder nicht.