Verdacht auf Ladendiebstahl

7 Antworten

Anhand der anderen Antworten bin ich schon ein wenig entsetzt von den Gesetzen in Deutschland....

So ist die Situation in der Schweiz:

Wenn ich einkaufen gehen, nehme ich nie einen Einkaufskorb, ich tu alles in meine Stofftasche. Dann an der Kasse bezahle ich alles und räume es in die Tasche zurück. Diebstahl ist es bei uns erst, wenn man (erwiesenermassen) mit nichtbezahlter Ware aus dem Geschäft heraus geht. Ich könnte mir meinen Einkauf in die Socken stopfen, solange ich an der Kasse alles bezahle, begehe ich keine Straftat. (Das Einzige was passieren kann, ist das die Ladendetektive etwas verwirrt sind, aber machen können die nichts). Würde mir passieren, was euch passiert ist, ich würde direkt selber die Polizei rufen und den Laden wegen Verleumdnung verklagen!

Ich finde es unglaublich dass das in Deutschland anders sein soll.... Kann mir jemand entsprechende Gerichtsurteile oder Gesetze dazu nennen?

Mal ehrlich, bisschen "doof" ist das schon von Euch, oder? Nimm mal an, das ist Dein Geschäft, Du kommst grad so über die Runden mit der Kohle und 2 Mädels stecken sich massenweise Zeugs in ihre Handtasche. Sieht schon so aus, als würden die was vorhaben, oder? Auch Ladendetektive achten auf sowas. Hätte so einer Euch mit der Ware in der Tasche erwischt, wäre es für Euch echt schwer geworden! Wenn Ihr das nächste mal shoppen geht, packt das Zeug halt nicht mehr in die Tasche. Ansonsten passiert Euch jetzt nichts, solange Ihr die Ware nicht mit auf den Parkplatz genommen habt.

Dann an der Kasse bezahle ich alles und räume es in die Tasche zurück. Diebstahl ist es bei uns erst, wenn man (erwiesenermassen) mit nichtbezahlter Ware aus dem Geschäft heraus geht. >

Ist auch in .de so. Der Richter wird den Anklagezettel in den papierkorb werfen....

Es gibt auch nur einen Verdacht und im Grunde ist es egal, wo man die Sachen bis zur Kasse unterbringt. Du bist im Laden und solange der Artikel im Geschäft bleibt, ist da auch nichts mit einem Diebstahl.

Wenn bei euch nichts gefunden wurde, kann auch nichts nachgewiesen werden... Ende

Manche Läden sind so freundlich und weisen darauf hin beim Eingang. Und zwar in der Form einen Hinweisschild der besagt dass, Zitat "Um Missverständisse zu vermeiden, bitten wir unsere Kunden die Einkaufskörbe zu benutzen". ZItat Ende.(KAUFLAND!!).

Ihr habt nichts geklaut, nur sich merkürdig (aus der Sicht des Security) verhalten.

Nichts geklaut, nichts passiert.

Ich vermute dass die ein Exempel statuierten wollten (Es spricht sich herum und so benutzen die Leute endlich die Warenkörbe).

Und es war vielleicht nicht eindeutig zu erkennen ob in der Tasche Ware war oder nicht.

Übrigens, ob Verdacht oder nicht, haben sie das Recht alle Taschen zu kontroliieren. Das wär umständlich. Wird aber normalerweise an der Kasse mehr oder weniger freundlich von der/die KassiererIn erledigt.

Sie haben unsere Taschen kontrolliert, das wollten wir freiwillig. Hinzuzufügen ist: Wir haben das Sicherheitspersonal sogar darum gebeten mit an unser Auto zu laufen um nach dem Geld zu schauen. Das wollten sie jedoch nicht.

@LuluKimba

na dann habt ihr noch mehr grund anzunehmen, daß das keine folgen hat.

@LuluKimba

es wird dann nichts passieren, sie haben sich wichtig gemacht, sonst nichts.

Es ist nicht ihre Aufgabe ins Autos nach Geld zu schauen.

Sei es drum, es zeigt sich wieder daß nur geschulte Leute den Job gut machen und intelligent genug sind...;-) <---

@casala

für fernando... - taschenkontrollen darf nur die polizei durchführen. dein letzter satz ist leider total falsch und durch kein gesetz gedeckt.

Übrigens, ob Verdacht oder nicht, haben sie das Recht alle Taschen zu kontroliieren.

Wo hast Du denn das Ammenmärchen her? Im Gegenteil. Eine Taschenkontrolle stellt einen nicht unerheblichen Verstoss gegen die Privatsphäre dar und darf daher ausschliesslich von Polizeibeamten durchgeführt werden.