Verdacht auf Ladendiebstahl
Hallo! Ich wurde heute mit einer Freundin in einem Drogeriegeschäft von dem Sicherheitspersonal "rausgezogen" und dem Ladendiebstahl beschuldigt. Hier die Sachschilderung: Meine gute Freundin und ich sind in dem Drogeriegeschäft rumgelaufen, haben verschiedene Dinge angesehen und sie zwischenzeitlich in ihrer Handtasche gelagert bzw. abgelegt. Grund hierzu war das wir keinen Korb hatten. Auf dem Weg zur Kasse (ca. 10 Meter entfernt) fiel ihr dann jedoch auf: Das Geld liegt im Auto! Also: Alle Dinge an irgendeinen Ort gelegt und los ans Auto. -> Ab da wurden wir gebeten mit in das Büro zu kommen. Ich hätte mitgeholfen indem ich "schmiere" gestanden habe. Ist es denn wirklich verboten Dinge während des einkaufs in der Tasche zu tragen? Da ich das auch aus dem Kaufland oder so kenne das sich viele das zwischenzeitlich in den Rucksack machen.. Wir haben nun eine Anzeige bekommen, wegen verdacht auf Ladendiebstahl. Einstecken hatten wir'ja nichts. Laut dem Sicherheitspersonal werden wir nun eine Vorladung bekommen. Hierbei stellt sich mir die Frage: Haben wir mit irgendetwas zu rechnen? Ich fand das wirklich eine Frechheit, sorry aber.. woher soll man wissen das so etwas verboten ist? Ich kenne lediglich: Die Ware gehört der Firma bis man sie bezahlt hat, klar.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Danke :)
Beste Grüße
7 Antworten
Anhand der anderen Antworten bin ich schon ein wenig entsetzt von den Gesetzen in Deutschland....
So ist die Situation in der Schweiz:
Wenn ich einkaufen gehen, nehme ich nie einen Einkaufskorb, ich tu alles in meine Stofftasche. Dann an der Kasse bezahle ich alles und räume es in die Tasche zurück. Diebstahl ist es bei uns erst, wenn man (erwiesenermassen) mit nichtbezahlter Ware aus dem Geschäft heraus geht. Ich könnte mir meinen Einkauf in die Socken stopfen, solange ich an der Kasse alles bezahle, begehe ich keine Straftat. (Das Einzige was passieren kann, ist das die Ladendetektive etwas verwirrt sind, aber machen können die nichts). Würde mir passieren, was euch passiert ist, ich würde direkt selber die Polizei rufen und den Laden wegen Verleumdnung verklagen!
Ich finde es unglaublich dass das in Deutschland anders sein soll.... Kann mir jemand entsprechende Gerichtsurteile oder Gesetze dazu nennen?
Mal ehrlich, bisschen "doof" ist das schon von Euch, oder? Nimm mal an, das ist Dein Geschäft, Du kommst grad so über die Runden mit der Kohle und 2 Mädels stecken sich massenweise Zeugs in ihre Handtasche. Sieht schon so aus, als würden die was vorhaben, oder? Auch Ladendetektive achten auf sowas. Hätte so einer Euch mit der Ware in der Tasche erwischt, wäre es für Euch echt schwer geworden! Wenn Ihr das nächste mal shoppen geht, packt das Zeug halt nicht mehr in die Tasche. Ansonsten passiert Euch jetzt nichts, solange Ihr die Ware nicht mit auf den Parkplatz genommen habt.
Dann an der Kasse bezahle ich alles und räume es in die Tasche zurück. Diebstahl ist es bei uns erst, wenn man (erwiesenermassen) mit nichtbezahlter Ware aus dem Geschäft heraus geht. >
Ist auch in .de so. Der Richter wird den Anklagezettel in den papierkorb werfen....
Es gibt auch nur einen Verdacht und im Grunde ist es egal, wo man die Sachen bis zur Kasse unterbringt. Du bist im Laden und solange der Artikel im Geschäft bleibt, ist da auch nichts mit einem Diebstahl.
Wenn bei euch nichts gefunden wurde, kann auch nichts nachgewiesen werden... Ende
Manche Läden sind so freundlich und weisen darauf hin beim Eingang. Und zwar in der Form einen Hinweisschild der besagt dass, Zitat "Um Missverständisse zu vermeiden, bitten wir unsere Kunden die Einkaufskörbe zu benutzen". ZItat Ende.(KAUFLAND!!).
Ihr habt nichts geklaut, nur sich merkürdig (aus der Sicht des Security) verhalten.
Nichts geklaut, nichts passiert.
Ich vermute dass die ein Exempel statuierten wollten (Es spricht sich herum und so benutzen die Leute endlich die Warenkörbe).
Und es war vielleicht nicht eindeutig zu erkennen ob in der Tasche Ware war oder nicht.
Übrigens, ob Verdacht oder nicht, haben sie das Recht alle Taschen zu kontroliieren. Das wär umständlich. Wird aber normalerweise an der Kasse mehr oder weniger freundlich von der/die KassiererIn erledigt.
na dann habt ihr noch mehr grund anzunehmen, daß das keine folgen hat.
es wird dann nichts passieren, sie haben sich wichtig gemacht, sonst nichts.
Es ist nicht ihre Aufgabe ins Autos nach Geld zu schauen.
Sei es drum, es zeigt sich wieder daß nur geschulte Leute den Job gut machen und intelligent genug sind...;-) <---
für fernando... - taschenkontrollen darf nur die polizei durchführen. dein letzter satz ist leider total falsch und durch kein gesetz gedeckt.
Übrigens, ob Verdacht oder nicht, haben sie das Recht alle Taschen zu kontroliieren.
Wo hast Du denn das Ammenmärchen her? Im Gegenteil. Eine Taschenkontrolle stellt einen nicht unerheblichen Verstoss gegen die Privatsphäre dar und darf daher ausschliesslich von Polizeibeamten durchgeführt werden.
Sie haben unsere Taschen kontrolliert, das wollten wir freiwillig. Hinzuzufügen ist: Wir haben das Sicherheitspersonal sogar darum gebeten mit an unser Auto zu laufen um nach dem Geld zu schauen. Das wollten sie jedoch nicht.