Verbrennung an der Hand (Arbeitsunfall)?

6 Antworten

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He, also erstmal müsste man wissen, ob Du den Arbeitsunfall auch als solchen bei Deinem Betrieb gemeldet hast. Da Du während der Arbeitszeit über die Berufsgenossenschaft versichert bist, stehen Dir 100%-iger Lohnausgleich und alle Therapien zur Verfügung, die Du dann auch bei der BG abrechnen kannst. außerdem müsste festgestellt werden, ob dieser Unfall durch Eigenverschulden oder betriebliche Schlamperei entstanden ist. Aber Arbeitsunfall ist Arbeitsunfall. Da kann sich die BG nicht rauswinden. Wenn Du an der Maschine stehst, kannst Du ja diese Arbeit sicher nicht mehr ausüben. Du müsstest dann mit Deinem Betriebsrat (falls vorhanden) reden, ob eine Umsetzung innerhalb des Betriebes möglich ist.

ich hoffe du hast es als arbeitsunfall gemeldet?? dann steht dir vieles zu.geh zu deinem personalrat oder gewerkschaft wenn du probleme hast. genau deswegen soll man ja arbeitsunfälle melden,damit,im falle von beeinträchtigung,dir eine rente zusteht oder schmerzengeld und ein umschulung ermöglicht wird.

auch als zivi bist du über bg versichert wenn es sich um einen arbeitsunfall handelt. wie ich unten lesen konnte,hast du es nicht gemeldet...dann wars das. du kannst nur anprüche geltent machen bei meldung..mensch,lass dir das eine lehre sein,so was dummes aber auch.

Bei einem Arbeitsunfall hast du Anspruch auf Heilung bis zur vollständigen Genesung. Dazu gehören auch die Therapien der Narbenbehandlung. Die Berufsgenossenschaft ist dafür zuständig! Ich glaube aber nicht, dass du Schmerzensgeld verlangen kannst, da es dir ja keiner mit Absicht zugefügt hat.

Man kann nur raten was „und keinerlei Anspruch auf irgendwas bekommen“, heissen soll. Hast Du den Unfall als Arbeitsunfall angezeigt? Ein halbes Jahr später brauchst Du das nicht mehr… Schmerzensgeld wird eh nur fällig, wenn jemand Drittes den Unfall verschuldet hätte…

danke das hilft mir schon weiter und nein habe ich nicht

@Donlis

Wieso hast du den denn nicht gemeldet, das ist für dich doch wichtig!

@Donlis

Dann hast Du jetzt eh keine Ansprüche mehr. Arbeitsunfälle müssen sofort geltend gemacht werden. Danke fürs Sternchen :-)

@Donlis

Warum nur? Aus Angst um den Job?

Auch Zivildienstleistende MÜSSEN gegen solche Unfälle versichert sein. Ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es Zeugen? Wenn ja, solltest Du versuchen, das noch geltend zu machen. Ob es noch anerkannt wird, kann ich Dir nicht versprechen. Dann erhältst Du auch alles Weitere.