Ich habe einen verbotenen Artikel bei eBay Kleinanzeigen löschen lassen; der Verkäufer will mich verklagen, muss ich was befürchten?

13 Antworten

Hallo Chantal1984,

um Dich zu verklagen, müsste er ja drei Dinge belegen können:

  1. dass Du Dich rechtswidrig verhalten hast und
  2. dass durch Deine rechtswidrige Handlung überhaupt ein Schaden entstanden ist und
  3. in welcher Höhe der Schaden entstanden ist.

Punkt 1. ist ja schon einmal gar nicht der Fall, weil es nicht rechtswidrig ist den Betreiber der Verkaufsplattform über einen Verstoß gegen die AGB´s zu informieren. Somit hat eine Klage gar keine Aussicht auf Erfolg

Punkt 2 zu belegen dürfte für den Typen ebenfalls unmöglich sein, denn er müsste ja belegen können, dass der Artikel nur deshalb nicht verkauft werden konnte, weil der Artikel gelöscht wurde. Aber diesen Nachweis wird er nicht erbringen können, denn nicht jeder eingestellte Artikel wird auch verkauft.

Punkt 3 zu belegen dürfte ebenfalls unmöglich sein, denn wenn er den Artikel verkauft, ist sein Gewinn ja nicht die Verkaufssumme, sondern er muss vom Gewinn ja den Warenwert abziehen. 

Kurz gefast. Drohen kann er mit viel, aber er wird Dich nicht verklagen, weil er keine Chance hätte die Klage zu gewinnen und er im Fall des Verlierens die ganzen Prozesskosten, einschließlich die Deines Rechtsanwaltes übernehmen müsste.

Die ausgesprochene Drohung ist nichts weiter als heiße Luft und seine Art damit umzugehen, dass er sich ungerecht behandelt fühlt.

Schöne Grüße
TheGrow

Ich danke dir sehr für deine ausführliche Antwort!

Da brauchst du dir keine Gedanken darüber machen. Er hat damit eindeutig gegen die Bestimmungen von Ebay bzw. Ebay Kleinanzeigen verstossen, die es wahrscheinlich auch bald von sich aus gelöscht hätten. Denn die haben Suchprogramme, die auf bestimmte Bilder, Begriffe und Titel programmiert sind. Will er die denn auch verklagen?

Abgesehen davon, da er nichts verkauft hat, hat er ja auch keinen Schaden erlitten. Der ist einfach nur sauer auf Dich.

Also, du meldest ja nur eine Anzeige, von der du glaubst, dass sie problematisch ist.

Die Entscheidung zur Löschung trifft letztlic eBay, somit könnte er sich lediglich mit eBay anlegen.

Aber da wird er sicher keinen Erfolg haben. Er kann froh sein, wenn er keine Probleme bekommt, bei diesem Angebot.

Mache dir da keine Sorgen. Egal was er schreibt, nicht darauf reagieren.

Woher hat er überhaupt deine Daten? Die muss er ja haben, wenn er dich verklagen will.

Er sagte dass wenn sein Anwalt sich mit eBay in Verbindung setzt die meine Email  Adresse rausgeben müssen und er darüber auch meine Adresse rausbekommen kann. 

@Chantal1984

Lass ihn reden. Einfach nicht reagieren. Wie bereits gesagt, die Löschung erfolgte durch eBay und somit bist du eh raus aus der Nummer.

Und wenn er dich zu sehr nervt, oder es dich belastet, erstelle dir einfach dein Account und erstelle ein Neues. Dann biste den Typen definitiv los.

@Chantal1984

Das ist ein Spinner, der sich nur selbst gern "reden" hört. Sein Anwalt ist nicht Supermann, fertig! Er kann wollen was auch immer er will. Bekommen wird er dennoch _nichts_ und damit ist das Thema für ihn durch. Lehn dich zurück und lächel. Solche zurückgebliebenen Spinner sind da damit Leute wie du und ich was zum lachen haben. Einen anderen Zweck erfüllen sie nicht.

Nein. Indem du ihn darauf hingewiesen hast dass er verbotenes anbietet bist du unschuldig. Da er aber als Verkäufer verbotenes angeboten hat wird er bestraft. Anzeigen kann er dich nicht da die Ware verboten war und er selbst den Schaden hat.

Mach dir keine Sorgen, der kann dir gar nichts.