Verboten, mit dem Fahrrad einen Zebrastreifen zu überqueren?

25 Antworten

An allen die sich hier alleine auf §26 STVO berufen, das ist in meinen Augen etwa zu kurz gesehen, das Radfahren auf Gehwegen ist auch verboten Ausnahmen gelten für Kinder und wenn es durch Beschilderung erlaubt ist. Ein Zebrastreifen heißt nicht um sonst im Fußgängerübergang man kann davon ausgehen das er wie der Bürgersteig gewertet wird. Wie so oft ist es alles andere als Einfach mal eben ein Gesetz aus zu legen das es immer im Kontext der andere Gesetze zu sehen ist. Nur weil ein Gesetz etwas nicht verbiete bedeute das noch lange nicht das es kein anders gibt das es tut.

Die typischen Autofahrer.... keine Ahnung, Hauptsacke meckern!!!

In innerörtlichen Kreisverkehren, in denen es oft Fußgängerwege an den Zufahrten gibt, haben auch querende Radfahrer in der Regel Vorrang bzw. Vorfahrt. Zur Verdeutlichung sollten die Zeichen und dabei vor der Furt stehen. Es kann ein Zusatzzeichen angebracht sein. Auch aus der Richtung des Kreisverkehrs an der Ausfahrt ist Zeichen mit Zusatzzeichen möglich.

Gilt allerdings nur speziell da....

Wenn du mit "überqueren" meinst, du kreuzt die Straße und benutzt den Zebrastreifen wie ein Fußgänger, dann ist das natürlich laut StVO verboten.

Wenn du den Zebrastreifen wie ein Auto überquerst, weil du als Radfahrer die Straße nutzt, dann ist das natürlich unter Beachtung des Vorrechts der Fußgänger erlaubt.

Ich habe soeben die andere 'hilfreichste Antwort' löschen lassen, da sie nachweislich falsch war.

Ein Blick in die StVO genügt (Straßenverkehrsordnung).

Richtig ist:

a) Man darf mit einem Fahrrad einen Zebrastreifen überqueren.

b) Man hat dann allerdings KEINE Vorfahrt.

Deshalb ist es besser, vorher abzusteigen, und zu schieben. Denn in diesem Fall hast Du Vorrang gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.

Ich möcht die Antwort von cara1002, 30.08.2009 voll bestätigen. Das ist mir als Autofahrer heute gerade passiert. Der Fahrradfahrer kam wie aus dem nichts. Ich konnte gerade noch rechtzeitg bremsen und bin bis auf einige cm an den Fahradfahrer ran gekommen. Gott sei Dank ist nichts weiter passiert. Ich hatte aber keine überhöhte Geschindigkeit! Ich fahre neben dem Auto auch viel Fahrrad - also kein notorischer "Fahrradfahrerhasser". Im Gegenteil! Fazit: Sowohl Fahrrad- als auch Autofahrer: Gegenseitige Rücksichtsnahme ist immer besser. Es nützt nichts auf seinem Recht zu beharren.