Verbindliche Zusage ( kredit )

13 Antworten

Guten Tag,

Ihre Schilderungen kommen mir sehr bekannt vor. Immer wieder sollen Endverbraucher in Vorleistung gehen (100,- bis 500,- EUR für Bearbeitung bzw. Vermittlung im Voraus leisten) um in den Genuss einer Finanzierung zu kommen.

Wenn Kosten mit einer Kreditaufnahme verbunden sind und es sich um ein seriöses Angebot handelt, werden diese Kosten immer und ausnahmslos mit dem eigentlichen Kreditvertrag verbunden!

Dies bedeutet, dass ggf. Bearbeitungsgebühren (rechtlich bei Privatkrediten übrigens unzulässig) in den Effektivzins einzupreisen sind. Sieht auf dem Kreditantrag dann so aus, dass Sie 10.000,- EUR ausgezahlt bekommen jedoch mit 10.250,- EUR verschuldet sind - die aufgeschlagenen 250,- EUR sind in diesem Fall die Bearbeitungskosten.

Auch Vermittler werden in der Regel von dem Kreditinstitut direkt bezahlt, welches Ihnen den Kredit genehmigt hat. Mit dieser Gebühr haben Sie also nichts zu tun!

Ich kann Ihnen von diesem Geschäft nur abraten! Möchten Sie sich ein zweite Meinung einholen, können Sie beispielsweise die örtliche Verbraucherzentrale ansteuern.

Beste Grüße

In dem vermittlervertrag steht genau das hier : 1.Ich/wir erteilen unter Zugrundelegung der auf der Rückseite aufgedruckten Allgemeinen Vertragsbedingungen, die auch Gegenstand dieses Vertrages sind, rechtsverbindlich der Firma Finanzen im Griff GmbH als Auftragnehmer den Auftrag, die Vermittlung einer Finanzsanierung zur sukzessiven Regulierung der von mir/uns angegebenen Verbindlichkeiten in Höhe von 7.500,00 € 2.Der/die Auftraggeber und die Firma Finanzen im Griff GmbH sind sich darüber einig und vereinbaren, dass der Firma Finanzen im Griff GmbH eine Vergütung in Höhe von 296,33 € für die Vermittlung unter Einschluss der folgenden Dienstleistungen zusteht: Aktenanlage, Kosten für Datenspeicherung in der EDV-Anlage, Erstellung von Listen, Portokosten, Nachnahmegebühren, Telefaxgebühren, Kopien, Pauschale für Sachkostenaufwand sowie Einholen des dem Auftraggeber vor diesem Vertragsschluss elektronisch vorgelegten Finanzs-Sanierungsvertrages und Verhandlungen mit der Finanzsanierungsgesellschaft, eingeschlossen die Information über die Art des Finanzsanierungsvertrages, über die Zahlungsweise, Laufzeit sowie über die Kosten der Finanzsanierung. 3.Der Auftraggeber bestätigt, den Finanzsanierungsvertrag eingesehen zu haben und erklärt, diesen wie gesehen anzunehmen. Finanzen im Griff GmbH wird den oben genannten Vergütungsbetrag in voller Höhe zurückerstatten, wenn seitens des Finanzsanierers die bereits erteilte Genehmigung zurückgezogen wird, oder der übersandte Finanz-Sanierungsvertrag von der vom Auftraggeber als angenommenen erklärten Version abweicht. Diese Dienstleistungen erbringt der Auftragnehmer ab Unterzeichnung des Vermittlervertrages. Eine Rechtsberatung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. 4.Es wird hiermit nochmals bestätigt, dass Ihre Finanzsanierung verbindlich genehmigt wurde. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht..

Also eig können die mich ja garnicht verarschen oder ??

Sorry, aber schon mit der Unterschrift des Vermittlervertrages bist du zu 99,5 Prozent auf Betrüger reingefallen, die dir jetzt natürlich ihre Dienste in Rechnung stellen. Und 300 Euro ist da echt schon ein stolzer Betrag. Das sie dir einen Kredit vermitteln werden den du dann auch zu 100 Prozent bekommst bezweifel ich mehr als nur stark. Du wirst sehen, dass wenn du sie erstmal bezahlt hast, dir kein verbindlicher Kredit zugesichert wirst.

Lass dir dein Geld, was du ja anscheinend nicht hast ansonsten würdest kein Kredit brauchen, nicht von Betrügern aus der Tasche ziehen. Wenn du Kreditwürdig wärst, bekommst du von jeder Bank vor Ort auch einen Kredit und brauchst keine dubiosen Kreditvermittler.

Hi

Das einzige was 100% ig ist ,das 300€ dann weg sind.

Herzlichen Glückwunsch.

pw

Es ist keine verbindliche Zusage für einen Kredit. Das ist Abzocke.Kein seriöser Kreditgeber verlangt vorher Geld von dir.

Das ist ganz typische Kreditvermittlungsabzocke.

Der Vermittler hat Dir lediglich zugesichert, Dich vermitteln zu wollen. Leider, leider wird dann aber der Kreditgeber "nein" sagen (steht übrigens von vornherein fest, gehört zum Geschäftsmodell, oft gibt es in Wirklichkeit diesen Kreditgeber gar nicht...).

Die 300 Euro wären dann weg.

Wenn Du die Sendung nicht abholst, wirst Du noch ein paar böse Mahnungen kriegen, evtl. auch vom Inkasso oder Anwalt. Kannst Du aber ignorieren. Ein Kreditvermittler hat nämlich gar keinen Anspruch auf Gebührenzahlung, solange der Kreditvertrag nicht zustande gekommen ist - § 655c BGB. Falls Du vorher mit ihm die Erstattung von "Auslagen" vereinbart hast, so ist diese Vereinbarung null und nichtig, weil der Vermittler i.d.R. nicht nachweisen kann, dass seine "Aufwendungen" zwingend notwendig im Rahmen der Vermittlung gemäß § 655d BGB waren. Auch, wenn die jetzt fürchterlich die Backen aufblasen: die haben keine Chance vor Gericht, und das wissen die auch ganz genau, deshalb klagen die auch nicht.

Falls sie es mit dem gerichtlichen Mahnbescheid probieren (gelber Brief vom Amtsgericht), dann ist wichtig, dass Du innerhalb von 14 Tagen den Widerspruch ans Gericht zurückschickst. Damit die Forderung nicht tituliert werden kann, denn das versuchen solche Abzocker oft ganz gern.

Ausführliche Info zur Kreditvermittlungsabzocke:

http://www.antispam-ev.de/wiki/Easy-Sofort-Kredit_ohne_Schufa-Auskunft

Aber es steht so drinne im vermittlervertrag :

1.Ich/wir erteilen unter Zugrundelegung der auf der Rückseite aufgedruckten Allgemeinen Vertragsbedingungen, die auch Gegenstand dieses Vertrages sind, rechtsverbindlich der Firma Finanzen im Griff GmbH als Auftragnehmer den Auftrag, die Vermittlung einer Finanzsanierung zur sukzessiven Regulierung der von mir/uns angegebenen Verbindlichkeiten in Höhe von 7.500,00 € 2.Der/die Auftraggeber und die Firma Finanzen im Griff GmbH sind sich darüber einig und vereinbaren, dass der Firma Finanzen im Griff GmbH eine Vergütung in Höhe von 296,33 € für die Vermittlung unter Einschluss der folgenden Dienstleistungen zusteht: Aktenanlage, Kosten für Datenspeicherung in der EDV-Anlage, Erstellung von Listen, Portokosten, Nachnahmegebühren, Telefaxgebühren, Kopien, Pauschale für Sachkostenaufwand sowie Einholen des dem Auftraggeber vor diesem Vertragsschluss elektronisch vorgelegten Finanzs-Sanierungsvertrages und Verhandlungen mit der Finanzsanierungsgesellschaft, eingeschlossen die Information über die Art des Finanzsanierungsvertrages, über die Zahlungsweise, Laufzeit sowie über die Kosten der Finanzsanierung. 3.Der Auftraggeber bestätigt, den Finanzsanierungsvertrag eingesehen zu haben und erklärt, diesen wie gesehen anzunehmen. Finanzen im Griff GmbH wird den oben genannten Vergütungsbetrag in voller Höhe zurückerstatten, wenn seitens des Finanzsanierers die bereits erteilte Genehmigung zurückgezogen wird, oder der übersandte Finanz-Sanierungsvertrag von der vom Auftraggeber als angenommenen erklärten Version abweicht. Diese Dienstleistungen erbringt der Auftragnehmer ab Unterzeichnung des Vermittlervertrages. Eine Rechtsberatung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. 4.Es wird hiermit nochmals bestätigt, dass Ihre Finanzsanierung verbindlich genehmigt wurde. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht

@queen20

Die Zusicherung, dass der Kredit genehmigt wurde, hast Du nur vom Vermittler, aber nicht vom Kreditgeber. Der ist m.E. momentan an gar nichts gebunden. Der Vermittler kann viel erzählen, wenn der Tag lang ist.

In diesem Fall würde ich mal empfehlen, die Sache einem Anwalt oder der Verbraucherberatung vorzustellen. Die Beratung bei der VZ kostet 15 Euro. Es muss der genaue Wortlaut inkl. AGB geprüft werden.

@queen20

Es steht viel verheißungsvolles drin.

Die interessantesten und verheißungsvollsten Aussagen sind:

Kostenerstattung bei nachträglichem Rückzug der Sanierungsgenehmigung.

Ausdrückliche Berstätigung der Genehmigung der Sanierung.

Was aber nicht drin steht, dass du den Darlehensvertrag ausgezahlt bekommst. Wenn dieses Unternehmen so seriös ist, warum schreiben die diesen einfachen Satz nicht rein?

Es wird auch nicht erläutert, was unter Sanierung zu verstehen ist. In der Leistungsaufzählung unter 2. stehen nur Verwaltungsarbeiten, jedwede Zahlung scheint bewusst ausgeklammert zu sein.

Stell dir selbst die Frage: Wenn du das so liest, verstehst du das dann? Ist für dich klar, WAS die für dich tun, OB du Geld kriegst? Welches Anliegen könnten die haben, das so verschwurbelt zu formulieren?