Verbandskasten und Warndreieck im PKW: Nach Ablauf austauschen?

4 Antworten

Es kann Dir passieren, dass dies in einer (speziellen) Polizeikontrolle überprüft wird. Ab und zu machen die schon mal Kontrollen, ob das Warndreieck vorhanden und der Verbands-kasten noch gültig ist. Fehlt eines von beiden (bzw. Datum abgelaufen), gibt's eine (eher geringere) Strafe. Außerdem musst Du dann evtl. eine Woche später hin zur Polizei und die entsprechenden Teile dort vorzeigen ........

Es s gibt in Deutschland kein Gesetz das besagt, dass man KEINEN abgelaufenen Verbandskasten mit sich führen darf.

Das Gesetz sagt nur, dass ein Verbandskasten nach DIN Norm 13 164 mitgeführt werden muss. Deshalb sind Bußgelder für einen abgelaufenen Verbandskasten strittig.

Weder der §35h der StVZO noch die DIN 13 164 ( umfang der Verbandskastenfüllung ) untersagen das mitführen eines abgelaufenen Verbandskastes.

Also was den Verbandskasten im Auto betrifft, gehe ich immer lieber auf Nummer sicher. Auf der Rückseite des Verbandskasten steht in der Regel ein Ablaufdatum für die sterilen Sachen. Du kannst dann entweder diese nur austauschen oder dir einen komplett neuen kaufen. Ich kaufe mir dann immer einen neuen, denn alle 5 Jahre (oder so) mal 10€ ausgeben sind für mich ok. Den "abgelaufenen" Verbandskasten nutze ich dann zu Hause. Aber ich möchte keinem Verletzten auf der Straße meine alten Verbände auf die Wunden drücken müssen. Daher investiere ich alle paar Jahre mal in einen neuen. Die gibt es ja auch überall zu kaufen (Kaufland usw.) oder im Internet zu bestellen (z.B. hier: http://www.bueromarkt-ag.de/verbandskasten.html).

Wikipedia:

Sollten in einem privat genutzten Kfz-Verbandkasten abgelaufene (sterile) Inhaltsteile ordnungsgemäß ersetzt worden sein, wäre das Datum auf der äußeren Hülle unbeachtlich, weil alle übrigen (unsterilen) Inhaltsteile, z.B. die Schere, bei Gebrauchstauglichkeit weiter verwendet werden dürfen. Damit stellt sich im Ergebnis bei privater Nutzung nicht die Frage, ob das Verfalldatum des Verbandkastens, sondern, ob das Verfalldatum einzelner Inhaltsteile abgelaufen ist. Ob die Polizei Letzteres prüft, ist fraglich.