Verbandskasten abgelaufen - na und?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Frau hat dir nur die halbe Wahrheit erzählt. Weswegen man ihr gewaltig in den Hintern treten sollte.

Die DIN 13164 sagt nichts über ein Verfallsdatum, auch nicht die StVZO.

Genau genommen ist nicht mal der Verbandskasten vorgeschrieben sondern.

(4) darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.

Jedoch gibt es bei abgelaufenem Datum Verwarngelder, wenn auch rechtlich strittig.

Wobei das Datum das AUF dem Kasten steht nicht von Belang ist, sondern das Datum des Inhaltes! Es wäre auch nicht zumutbar den ganzen Kasten neu zu kaufen nur weil zB. die Kompressen abgelaufen sind.

Ist also der komplette Inhalt noch nicht über das Datum, sollte es recht einfach sein das den Beamten klar zu machen. Spätestens beim Widerspruch.

Übrigens um dir diese Frage auch noch zu beantworten.

Gibt es also keinen Grund, als Privatperson auf das Verfallsdatum des Kastens zu achten?

Es ist, abseits von allen Regelungen, in deinem eigenem Interesse und dem deiner Passagiere dass Verbände und so weiter steril sind. Dies garantiert der Hersteller nur bis zum Ablaufdatum.

Was auch noch interessant ist. Der TÜV lässt sich bei der Hauptuntersuchung auch (jedenfalls ab und zu) den Verbandskasten zeigen. Ist das Datum abgelaufen, so liegt ein Mangel vor, der im Prüfprotokoll vermerkt wird.

Hallo TomBeerens,

als erstes wirst Du von der Polizei eine Mängelkarte erhalten, dann musst Du das Fahrzeug innerhalb von einer Woche wieder bei der Polizei vorführen.

Dann wirst Du vor Ort gleich 5,00 Euro für den abgelaufenen Verbandskaste zahlen müssen oder wenn Du das nicht kannst, wird Dir ein Bußgeldbescheid zugestellt, der wie folgt aussieht. (Info. Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog:)


Tatbestandsnummer: 335124

Tatvorwurf: Sie nahmen das Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 35h Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 206.2 BKat

Verwarnungsgeld: 5,00 Euro

Punkte: keine

Fahrverbot: keins

A oder B - Verstoß: Nein


Dem Bußgeldbescheid liegt gleich eine Zahlungsaufforderung bei. Zahlst Du nicht rechtezeitig, kommen noch weitere 28,50 Euoro an Verwaltungsgebühren dazu plus Papierkram, den Du bearbeiten musst.

Schönen Gruß
TheGrow

(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.

Erwähnt kein Verfallsdatum.

Die DIN Norm übrigens auch nicht.

@Havege

Interessanter Kommentar, man lernt jedenfalls nie aus.

Ich weiß, dass viele Polizeibeamte die 5,00 Euro Verwarnungsgeld nehmen, aber wenn ich das so lese und auch nachgelassen habe, hast Du natürlich recht.

Ich denke dementsprechend sind die 5,00 Euro Verwarnungsgeld in der tat nicht rechtmäßig.

Aber völlig unabhängig, ob das Verwarnungsgeld gerechtfertigt ist oder nicht, so macht es jedenfalls Sinn, wo Gesundheit und Leben von abhängt, mal 5 - 10 Euro für einen neuen Kasten oder paar Cent langen ja schon für die abgelaufenen Artikel auszugeben. Immer gleich den ganzen Kasten zu ersetzen ist ja gar nicht notwendig.

@TheGrow

Ich denke dementsprechend sind die 5,00 Euro Verwarnungsgeld in der tat nicht rechtmäßig.

Ja, nur die Frage wie weit man dagegen ankommt, und vor allem wer sich den Aufwand wegen 5€ macht zum Anwalt zu rennen?

Ganz ehrlich, ICH würde es nicht tun. Ich nur kurz darüber diskutieren, wenn das nichts bringt die 5€ einfach bezahlen.

Aber völlig unabhängig, ob das Verwarnungsgeld gerechtfertigt ist oder nicht, so macht es jedenfalls Sinn, wo Gesundheit und Leben von abhängt, mal 5 - 10 Euro für einen neuen Kasten oder paar Cent langen ja schon für die abgelaufenen Artikel auszugeben. Immer gleich den ganzen Kasten zu ersetzen ist ja gar nicht notwendig.

Richtig, da sind wir uns einig. Es kostet wenig den Kasten "Aktuell" zu halten. Es ist im eigenem Interesse, es kann das Leben von einem Selbst oder Jemand anderen retten.

Nein, sobald du öffentliche Verkehrswege benutzt, muss der Kasten (bzw. der Inhalt) den aktuellen Bestimmungen entsprechen, dazu gehört auch das Verfallsdatum!