Veranstaltung versperrt Zufahrt zum Grundstück

2 Antworten

Eine eindeutige Regelung gibt es hier meines Wissens nicht. Das ist eine Frage der Interessenabwägung und der Zumutbarkeit. Insbesondere muss die Stadt alle Möglichkeiten prüfen, die Zufahrt (notfalls nur zu bestimmten Zeiten) zu erlauben.

Hier zum Beispiel eine längere Ausführung zu dem Thema - wenngleich nicht 100 % passend, so gelten viele Grundsätze dort doch wohl auch für deinen Fall: http://www.heilbronn.ihk.de/ihkhnbetrieblichepraxisaktuelles/infothek.aspx?idIT=3146

Außerdem die - allerdings mäßig erhellende, weil kaum belegte - Antwort eine Anwalts auf fast dieselbe Frage: (Link absichtlich zerstückelt, bitte @ durch Punkte ersetzen und # löschen) w#w#w@frag-einen-anwalt@de/Zufahrt-zum-Grundstueck-bzw-Garage-wegen-Weihnachtsmarkt-gesperrt---f130376@h#t#m#l

Ich bin mir sehr sicher, daß es diese Grundlage gibt. Deutschlandweit finden jedes Jahr zu zigtausenden Straßenfeste, Stadtfeste, Kirmes, Weihnachtsmärkte statt, die alle den direkten Anwohnern die Zufahrt zu ihrem Grundstück nicht mehr ermöglichen.

So sicher wäre ich mir da nicht. Ich wohne in der Innenstadt einer Stadt, die mehrmals jährlich solche Veranstaltungen hat und wo die Innenstadt komplett gesperrt wird - aber Anwohner dürfen immer ein- und ausfahren - wenn auch nur im Schritttempo und mit auch mal etwas Wartezeit - aber drei Tage lang sicher nicht!

@Ratirat

Ha! Details aus dem Leben des Ratirat.