Vaterschaft/One-Night-Stand /Unterhalt?

7 Antworten

Hallo :)

Solltest du tatsächlich der Vater des Kindes sein, welches sie zur Welt bringt, dann bist du in der Pflicht, Unterhalt für das Kind zu zahlen. Andernfalls kannst du schnell auf der Anklagebank landen und das verhindere lieber.

Alles Gute :)

Wenn es Dein Kind ist, ist es egal, ob Du bereit bist zu zahlen oder nicht. Verhütung ist nicht nur Frauensache. 

Solltest du nachweislich der leibliche Vater des Kindes sein, bist du diesem auch unterhaltspflichtig (und ggf. auch der Kindsmutter bis zum dritten Geburtstag des Kindes).

Es spielt dann keine Rolle, ob du das Kind wolltest oder nicht..., es lediglich ein "One-Night-Stand" war oder nicht...

Wenn also Unterhaltsforderungen an dich herangetragen werden, solltest du unbedingt einem Vaterschaftstest zustimmen/ durchführen lassen.

  • Solltest du während deiner ersten Berufsausbildung dann nicht ausreichend "leistungsfähig" sein, um den Unterhalt zahlen zu können, und das dann auch entsprechend nachweisen, so könnte die Frau für das Kind dann "Unterhaltsvorschuss" beziehen, den du später auch nicht zurückzahlen müsstest. 
  • Nur, wenn du entsprechende Nachweise nicht zeitnah erbringen könntest/ würdest, müsstest du ggf. gezahlten Unterhaltsvorschuss später zurückzahlen.

du bist in einer neuen Beziehung u. schläfst mit deiner Ex?

dann ist dir nicht zu helfen!

Wenn sie tatsächlich schwanger ist u. hat behauptet, daß nichts passieren konnte, solltest du evtl. mal einen Anwalt befragen ob du aus dem Schlamassel noch irgendwie raus kommst?

Bin jetzt erst in einer neuen Beziehung. Und sie hat mir erst vor ein paar Tagen gesagt das sie schwanger sei. Ich war mit ihr schon seit mehreren Wochen nicht mehr zusammen. 

Wenn ich mir sicher wäre das es meines ist, dann bleibt mir ja nichts anderes übrig aber ich zweifel stark daran. Außerdem bin ich noch in einer Ausbildung daher habe ich so schon nichts. Wie soll ich das denn zahlen?