Vater will es mir nicht auszahlen - Wie komme ich an mein Kindergeld?

10 Antworten

Wohnst du bei deinem Vater oder nicht. Wenn du nicht mehr dort wohnst und eine eigene Bleibe hast kannst du dir das Geld auf dein Konto überweisen lassen. Es muß nicht mehr über deinen Vater laufen. Ab zur Kindergeldstelle mit dir.

also sobald ich nicht mehr zuhause wohne, kann ich das Geld ausbezahlt bekommen, ist das richtig?
Und für den Fall, dass ich mich entscheide, eine Weile zu reisen - bekomme ich dann auch das Geld, oder ist das nur für den Fall, wenn ich eine eigene Bleibe habe?

@fractalfractal

Wenn du volljährig bist, weder eine Schule oder berufliche Ausbildung machst, gibt es auch kein Kindergeld mehr. Oder meinst du, die Kindergeldkasse finanziert dir deinen Urlaub?

@fractalfractal

Kindergeld steht dir nach der Volljährigkeit nur solange zu wie du noch in Ausbildung oder Studium stehst. Willst du auf reisen gehen, steht dir für den Zeitraum das Geld nicht zu. Auch nicht deinem Vater.

Wenn du volljährig bist und Anspruch auf Unterhalt von den Eltern hättest,diese aber nicht zahlen und du auch nicht mehr zuhause lebst,dann steht dir zumindest dein Kindergeld zu !

Dazu musst du nicht auf Gericht,sondern beantragst bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit eine Abzweigung des Kindergelds auf dein Konto.

Diesen Antrag findest du im Internet auf der Seite der Familienkasse der Agentur für Arbeit,kannst aber auch persönlich einen abholen oder du rufst da an und lässt dir einen zuschicken.

Sobald dein Antrag bei der Familienkasse eingegangen ist,stellt diese die Leistung vorläufig ein,bis dein Vater nachweise erbracht hat,dass er Unterhalt in Höhe von min. dem Kindergeld an dich erbringt.

Wenn nicht,dann bekommst du ab dieser vorläufigen Einstellung das Kindergeld nachgezahlt und dann das laufende auf dein Konto überwiesen.

Was bis dahin an dein Vater gezahlt wurde,ist leider weg,dass müsstest du dann tatsächlich auf dem zivilrechtlichen Weg einklagen,wenn es aber nichts zu holen gibt,dann würde ich das lassen,denn sein Selbstbehalt muss ihm auf jeden Fall bleiben.

Kindergeld ist eine staatliche Leistung an Eltern, um die Erziehungsaufgaben zu honorieren. Nur wenn du auswärts wohnst, kannst du das Kindergeld direkt an dich auszahlen lassen. Du kannst nicht erwarten, dass du vollkommen kostenlos bei deinen Eltern lebst.

Du lebst alleine und dein Vater bezahlt keinen Unterhalt an dich?

In diesem Fall gehst du einfach zum Familiengericht und beantragst die Abzweigung deines Kindergeldes an dich. Das wird unter folgenden Voraussetzungen genemigt: Du lebst nicht mehr zu Hause und erhaelst keine Unterhaltszahlungen von dem Elternteil und bist volljaehrig. Dann geht das Geld auf dein Konto.

Wohnst du aber noch zu Hause, dann steht das Geld deinem Vater zu, weil er ja die Miete fuer dich zahlt. Ebenso, wenn er entsprechenden Unterhalt an dich zahlt. Da hilft auch kein Gericht weiter.

 

Wende dich direkt an die Kindergeldkasse. Ich hoffe aber mal schwer, dass dein Vater auch wirklich keinerlei Ausgaben für dich aufbringen muss. Das Kindergeld ist kein nettes Taschengeld sondern kann von deinem Vater komplett angerechnet werden, für jeden Euro den er für dich ausgibt. Wohnst du also noch Zuhause und bezahlst keine Miete, Nebenkosten und Co. hast du kein Anrecht darauf.