Vater möchte gemeinsames Sorgerecht und bezahlt keinen Unterhalt hat er Chance?

8 Antworten

Ja, hat er.

Er hat seine Strafe abgesessen, damit kann so einfach nicht argumentiert werden.

Unterhalt hat nichts mit dem Sorgerecht oder dem Umgang zu tun.

Hat er denn überhaupt einen Job, mit dem er Unterhalt bezahlen kann?

Das gemeinsame Sorgerecht gibt aber nicht viel her.

Er muß dann gefragt werden bei der Religionszugehörigkeit (was hier nun zu spät sein dürfte, wie alt ist das Kind?), bei Umzügen, bei der Schulwahl zur weiterführenden Schule, Kontoeröffnung, OPs und Psychotherapien.

War er denn mal gewaltätig gegenüber dem Kind?

Das ist der Vater, den Du Dir für Dein Kind ausgesucht hast.

Der hat nun mal diese Rechte.

Nachdem, was du geschildert hast ist es in meinen Augen schon strafbar, ihm ein begleitetes Umgangsrecht zu gestatten.

Gemeinsames Sorgerecht..hast du als Mutter nicht die Möglichkeit dich dagegen zu wehren? Versuchter Mord.. sollte Grund genug sein seiner Bitte nicht nachkommen zu sollen!

Meine Angst wäre..wenn er dich verprügelt hat..wie groß wäre meine Sorge, was er dem Kind antun könnte??

Du solltest dich an einen Anwalt wenden!

Alles Gute und versuch es zu unterbinden!

Ja es heißt egal wie strafbar der Vater ist das Kind hat das Recht auf ihn . Also ist schon über Anwälte ect. das Jugendamt fordert den Umgang trotz all dem .!! Da kann man nichts ändern. 

Doch aber das dann auch vor Gericht nur langsam weis ich nicht mehr was ich denken soll . Die lassen viel zu viel zu 

Ja dass er meinem Kind was antut ist auch meine Sorge deswegen ist der Umgang begleitet auch verrückt einfach alles 

Vielen Dank für die Antwort 

@Ami1989

Ich hoffe für dich und auch in erster Linie für dein Kind, daß ein fähiger Richter weiß, wie zum Wohle des Kindes entschieden werden sollte.

@amdros

der vater hat seine strafe verbüßt. somit hätte er selbst im gefängnis umgangsrecht gehabt und die mutter ist verpflichtet das kind dorthin zu bringen.

den umgang wird er in naher zukunft unbegleitet erhalten. nicht das jugendamt fordert den umgang, sondern der vater. nicht das jugendamt fordert das sorgerecht, sondern der vater. die mutter hält seit zwei jahren einen anwalt auf staatskosten auf lager für nichtigkeiten.

ein gericht wird das gsr ausurteilen, zu lasten der mutter. ein gericht wird wenn nötig das unbegleitete umgangsrecht ausurteilen, ebenfalls zu lasten der mutter. straffälligkeit des vaters gehört der vergangenheit an und interessiert keinen menschen mehr, da es in keinem zusammenhang zum kind und zur thematik steht.

wenn du dich weiter so sperrst, kann das dahin führen, dass der vater das kind zu sich holt und dir das sorgerecht entziehen lässt.

Hui also einen Antrag kann er stellen, aber in dem Fall würde ich auf jeden Fall dagegen Argumentieren!!

Dabei hat das aber nichts mit dem Unterhalt zu tun! Wäre nur der Aspekt, würde er sofort das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Das sind unterschiedliche Dinge!

Er bekommt das gemeinsame Sorgerecht nur nicht, wenn eine Kindesgefährung besteht. Und die sollte in dem Fall definitiv geklärt werden. Ich könnte mir vorstellen, dass er es nicht bekommt, weil er dich geschlagen hat und wegen versuchten Mordes verurteilt ist. Und er das Kind ja nichtmal alleine sehen darf...

Du bekommst Post vom Familiengericht, wenn er einen Antrag gestellt hat und dann hast du 6 Wochen Zeit Gründe zu nennen, warum er es nicht bekommen sollte. Führe die Punkte auf jeden Fall auf! Dann wird in einem Gerichtsverfahren entschieden...

Viel Glück!!

die argumentation hat sie aber nicht. was soll sie vorbringen? wenn er dem kind nichts getan hat, bekommt er das sorgerecht. wenn kidn und vater sich aneinander gewöhnt haben, wird auch kein betreuter umgang mehr angeordnet. solche umgänge sind immer befristet.

das gemeinsame sorgerecht muss nicht erkauft werden. es ist vollkommen unabhängig von eienr  unterhaltszahlung oder davon wie gut sich die eltern verstehen.

er kann es einfach beantragen und der andere muss dann anchweisen warum er es nicht bekommen sollte.

Mit der Anerkennung der Vaterschaft für ein Kind besteht ein Umgangsrecht mit dem Kind, welches auf dem "Recht des Kindes auf beide Eltern" beruht.

Das Umgangsrecht muss also nicht erst beantragt werden - und ist unabhängig von Unterhaltszahlungen.

Seit 2012 besteht für alle Väter das Recht, auch gegen den Willen der Kindsmutter das gemeinsame Sorgerecht mit ihr zu beantragen, was nur verwehrt werden kann, wenn dadurch eine Gefahr für das Wohl des Kindes besteht. Auch das Sorgerecht ist unabhängig von Unterhaltszahlungen.

Das Familiengericht müsste also entscheiden, ob sich aus der Vorstrafe eine Kindswohlgefährdung ableiten lässt..., aber dann wäre wohl kein begleiteter Umgang ermöglicht worden...