Vater löst Kindersparbuch auf

7 Antworten

das darf er nicht, eigentlich waehre die unterschrift deiner mutter noetig gewesen

Nur wenn das bei Abschluß so vereinbart war, daß beide unterschreiben müssen...

Das ist natürlich supersch*** und ja es steht dir zu nur die Sache hat einen Haken....wenn es bei ihm nichts zu holen gibt kann man nichts machen. Du bekommst es nicht erstattet oder sowas.

Demnach hast du zwar recht aber keine Möglichkeit an dein Geld zu kommen

Wenn das Sparbuch auf den des Kindes läuft, dann dürfen die Eltern zwar bis zur Geschäftstüchtigkeit des Kindes auf dieses Konto zugreifen, aber sie sind beide Rechenschaft gegenüber eurem Kind schuldig. Das heißt, wenn das Sparguthaben welches ja Eigentum des Kindes ist von deinem Vater zweckentfremdet wurde, dann kannst du das Geld zurückfordern und einklagen.

Wenn das Sparbuch auf den Namen seiner Mutter gelaufen ist, dann ist das Geld noch nicht Eigentum deines Kindes und er kann im Rahmen seiner Erbschaft ggf. darüber frei verfügen.

Für genaue Informationen würde ich aber einen Anwalt befragen.

Das Sparbuch wurde von den Eltern angelegt. Daß dein Name darauf steht ist irrelevant, du warst da auch nicht zeichnungsberechtigt. Wenn deine Eltern das Sparbuch auf den Hund angelegt hätten, hätte der auch kein Verfügungsrecht. Das Verfügungsrecht haben deine Eltern. Wenn du 18 bist, können sie es dir übergeben und dir das Verfügungsrecht übergeben. Müssen aber nicht.

Hier kommt es wesentlich darauf an, ob die Einzahlungen auf dein Sparbuch Schenkungen gewesen sein sollten, oder ob die Eltern nur ihr eigenes Geld dort "parken" wollten.

Solange das Geld Eigentum deiner Eltern ist, können sie damit machen, was sie wollen. Das gilt auch dann, wenn sie es auf dein Sparbuch tun. Allerdings ist das Einzahlen auf das Sparbuch ein Indiz (kein Beweis) dafür, dass sie es dir geschenkt haben. Schenkungen sind endgültig und können nur in seltenen Ausnahmefällen wie grober Undank oder plötzliche Verarmung zurückgefordert werden.

Durch eine Schenkung wird das Geld Teil deines Vermögens. Deiner Eltern sind zeit deiner Minderjährigkeit zur Vermögenssorge berechtigt und verpflichtet (§ 1626 I Satz 2 BGB), das heißt, sie dürfen über die Verwendung des Geldes bestimmen. Allerdings müssen die dies zu deinem Wohle tun und nicht zur eigenen Bereicherung oder der Dritter. Die Entnahme des Geldes zum eigenen Verbrauch ist nicht zulässig, in der Regel sogar strafbar: http://dejure.org/gesetze/StGB/266.html

In diesem Fall kannst du wahrscheinlich Herausgabe des Geldes nach § 812 BGB verlangen. Knackpunkt wird der Nachweis der Schenkung sein, allerdings müssten sich deine Eltern schon beide gemeinsam eine gute Geschichte ausdenken, warum sonst sie das Geld auf dein Sparbuch getan haben.

Wenn du möchtest, kannst du außerdem Strafanzeige wegen Untreue erstatten. Allerdings könnte die Tat verjährt sein.

Nachtrag: Die Verpflichtung, zu deinem Wohl zu handeln, ergibt sich aus http://dejure.org/gesetze/BGB/1627.html

Alleine hätte dein Vater das Sparbuch ohnehin nicht auflösen dürfen, und wenn er kein Sorgerecht mehr hat, schon gar nicht.