Vater haut ins Ausland ab. Was passiert mit dem Unterhalt?

6 Antworten

Titulierter Unterhalt und titulierte Schulden verfallen nicht, nur weil der Schuldner das Land verlässt.

Sie können auch im Ausland eingetrieben/ gepfändet werden, nur wird es komplizierter....

Theoretisch kannst du ihn natürlich auch in Polen auf die Unterhaltszahlung verklagen. Das Problem liegt darin, dass dann auch vollstrecken zu lassen.

Bezahlen muß er.

Nur ob ihr ihn dort gerichtlich erreicht ist die Frage.

Aber Polen ist EU, das sollte eigentlich möglich sein.

dein Anwalt sollte da besser bescheid wissen frage ihn

wie immer

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