Vater gestorben, Schlüssel zur Wohnung?

4 Antworten

Da es im Interesse des Vermieters ist, dass die Wohnung geräumt wird, einfach mit selbigen darüber reden. Normalerweise sollte er aber keinen Schlüssel haben, sondern dein Vater. Wo liegt der Schlüssel jetzt?

Das wissen wir leider nicht. Im Krankenhaus hatte er keinen dabei, und ich wurde erst nach seinem Tod informiert. Aber dann rede ich mal mit dem Vermieter! Hatte nur Angst das es am Ende sowas wie Einbruch ist, weil ich ja offiziell (noch) nicht Erbe bin :)

Hatte Dein Vater keinen Schlüssel? Der Vermieter hat ja ein berechtigtes Interesse daran, die Wohnung wieder frei zu bekommen, also nachfragen,..

Sprich mit dem Vermieter. Hatte Dein Vater keinen Schlüssel?

Er hatte im Krankenhaus leider keinen dabei, bin erst nach seinem Tod informiert worden :/

@hejsba

Oh je.

Na, sprich mit dem Vermieter.

Ich hatte damals, als meine Mutter verstorben war, einen Wohnungsschlüssel.

Wenn Sie sich sicher darüber sind, dass es neben bzw. anstelle von Ihnen keinen Erben Ihres Vaters gibt, dass er also kein Testament hinterlassen hat, in dem er andere Personen als Sie (als einzigen Abkömmling und daher auch als einzigen gesetzlichen Erben) eingesetzt hat, sollten Sie keine Bedenken haben, die Wohnung des Vaters mit dem Schlüssel des Vermieters zu öffnen. Als erstes sollten Sie sich aber vergewissern, dass sich auch kein Testament in der Wohnung befindet, so dass Sie guten Gewissens davon ausgehen können, dass Sie Alleinerbin sind. Diese Position erwirbt man nicht erst mit dem Erbschein, sondern bereits allein mit dem Erbfall. Der Erbschein ist nur ein Dokument, das Ihre Erbenstellung bestätigt (z.B. gegenüber Banken oder anderen Vertragspartnern des Vaters sowie gegenüber etwaigen Personen, die sich selbst als Erben/Miterben gerieren), aber nicht erst begründet. Wenn es Anlass zu der Annahme gibt, Ihr Vater könnte ein Testament z.B. einem Freund oder einem sonstigen Vertrauten zur Verwahrung gegeben haben, fragen Sie zuvor bei solchen Personen nach. Vermutlich hat Ihr Vater aber tatsächlich kein Testament hinterlassen, weil er wusste, dass Sie als Tochter ihn auch bei gesetzlicher Erbfolge beerben würden, so dass er mit einem Testament praktisch nur das bestätigen würde, was auch die gesetzliche Erbfolge vorsieht und daher verzichtbar ist.