Vater fordert Unterhaltstitel zurück.

4 Antworten

Warte damit,bist du die schriftliche Bestätigung hast,das dir kein Unterhalt mehr zusteht !!! Hat er denn in der Vergangenheit immer den gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt gezahlt ??? Wenn das nicht so ist,würde ich den Titel nicht abgeben,denn sonst kannst du dir das nicht gezahlte Geld nicht mehr von deinem Vater nachzahlen lassen.

dein vater hat das recht den titel zurück zu verlangen , zu seiner eigenen sicherheit das du nicht daraus pfänden lässt...........ab volljährigkeit muß grundsätzlich neu berechnet werden...

also wo ist denn das problem ihm den titel zu geben und deinen unterhalt neu zu berechnen , außerdem ist nicht nur dein vater barunterhaltspflichtig sondern auch deine mutter.........

und wenn du jetzt schon weißt das du wahrscheinlich gar keinen unterhaltsanspruch mehr hast oder auf jeden fall einen geringeren als im titel steht warum willst du ihm den dann nicht aushändigen , das ist doch reine schikane von dir..........

du brauchst den auch nicht um wohngeld zu beantragen , als azubi bekommst du kein wohngeld...........das einzige was du beantragen könntest wäre BAB ab ausbildungsbeginn (wenn es deine erste ausbildung ist)

das ist doch reine schikane von dir..........

Sorry, aber das hört sich doch ein wenig heftig an!

Unsicherheit vielleicht! Woher soll man sich denn, wenn man grad volljährig ist, mit allem auskennen?

Schikane ist ja wohl was vollkommen anderes :-/

@auchmama

ok , schikane ist vielleicht das falsche wort...........aber wieso will sie den titel nicht rausrücken , finde ich absolut nicht ok , sie hat doch selbst gesagt das ihr kein/weniger unterhalt in zukunft zusteht weil die ausbildungsvergütung sehr hoch ist............

aber solange wie der titel existiert muß der vater ihn auch bedienen , da ja sonst sofort gepfändet werden könnte.........und das schlimme ist auch das er dann den zu viel gezahlten unterhalt nicht mal zurückbekommt da er ja als verbraucht gilt..........

@XC600

@XC600 - kannst Du Dir eigentlich vorstellen, dass es Eltern geben soll, denen das Wohlergehen der eigenen Kinder am Herzen liegt? Und denen es darum auf 100-200 Euro nicht unbedingt ankommt..........über welche Beträge reden wir denn beim s.g. Unterhalt?

Wenn hier in der Frage stehen würde: "Ich zocke den ganzen Tag am PC und mein Vater will seinen Titel wieder haben!" - könnte ich Deine Aussagen nachvollziehen. So aber nicht, weil hier jemand grad eine Ausbildung begonnen hat, um seinen Lebensunterhalt eigenständig zu sichern!

Was bedeutet denn eine "hohe" Ausbildungsvergütung? Für einen jungen Menschen sind 500 Euro schon viel - für Dich auch? Außerdem gehen da noch Freibeträge runter. Das muss komplett durchgerechnet werden. Ist der Titel erst mal weg, bedeutet es wieder ein langer Klageweg und was passiert in der Zwischenzeit? Es werden Schulden aufgebaut, bei jemandem der noch gar kein Geld hat - ist das für Dich der richtige Weg?

Hier scheint der Fall leider auch ein klein wenig anders gelagert zu sein und der Vater ist im Vorfeld, seiner Unterhaltsverpflichtung, auch erst durch eine Klage "mit Titel" nachgekommen - sonst gäbe es diese Situation jetzt gar nicht!

Warum steht denn einem jungen Erwachsenen nicht zu, sich erst mal schlau zu fragen, wie sich alles rechtlich verhält, statt dem Vater gleich wieder alle Asse in den Ärmel zu schieben? Hier scheint ein begründetes Misstrauen zu vorzuliegen und es ist das "gute Recht" des Fragestellers, hier in Ruhe für Ordnung zu sorgen, um selbst alles zu verstehen und seine eigene Existenz nicht zu gefährden!

@auchmama

Übrigens finde ich es persönlich, traurig und beschämend genug für den Vater, dass die Erwirkung einen Titel nötig war, um den Unterhalt für sein eigenes Kind zu sichern! Man sollte hier die "Kirche im Dorf" lassen und nicht jemanden steinigen, der mit Sicherheit schon ganz anderes, an menschlicher Zurückweisung erlebt hat :-(

@auchmama

nein ich kann mir nicht vorstellen das es eltern gibt denen das wohlergehen ihrer kinder am herzen liegt..............ich habe nur zwei erwachsene töchter und die sind mir sowas von egal............man man.................meine eine tochter ist selbst azubi und ich bezahle ihre miete für eine wohnung in berlin und noch vieles mehr obwohl ich das nicht müßte , ich schaue nicht aufs geld , es ist ja schließlich mein kind...........aber darum geht es hier auch gar nicht

es geht hier nicht um gefühlsduselei und ob es auf 100 oder 200 euro ankommt , sondern es geht um rechtliche fakten , ist einfach so...

und es ist das recht dieses vaters den korrekten unterhalt zu zahlen , nicht mehr und nicht weniger...............das es einen titel gibt bedeutet nicht automatisch das es vorher eine klage gegeben haben muß weil der böse papa ja nicht zahlt.......ein titel ist allgemein üblich und wird kostenlos von jugendamt ausgestellt und ist natürlich eine sicherheit für das kind auch sein geld zu bekommen.......

ABER mit 18 jahren ändern sich nunmal die fakten und der unterhalt muß neu berechnet werden , da führt kein weg dran vorbei...

im konkreten fall hat der azubi mit eigener wohnung einen pauschalen bedarf von 670 euro ,davon wird das kindergeld abgezogen , bleiben 486 euro........

wenn er diese summe mit seiner ausbildungsvergütung abdeckt gibt es nun mal keinen unterhalt mehr , ist einfach so...............man kann natürlich seinem kind jederzeit freiwillig mehr zahlen , aber man MUSS es nicht................und auch nicht jedes elternteil ist dazu in der lage

@XC600

was hast du denn immer mit deinem titel...........ein titel ist was ganz normales und sagt absolut nichts über den vater aus...........jedes kind das unterhalt bekommt hat ein recht auch einem titel , das ist allgemein so üblich , heißt aber noch lange nicht das der vater nicht zahlen wollte...........sondern es ist nur eine absicherung für alle beteiligten............

@XC600

im konkreten fall hat der azubi mit eigener wohnung einen pauschalen bedarf von 670 euro ,davon wird das kindergeld abgezogen , bleiben 486 euro........

Diese Zahlen sind mir bekannt und auch in dem Link zu finden, den ich oben in meiner Antwort gepostet habe!

Du hast aber leider vergessen, hier noch den Freibetrag, von der Ausbildungsvergütung abzuziehen bzw. wieder "drauf" zu rechnen!

Deine Familiengeschichte und Dein Verhalten ist vorbildlich! Leider ist das nicht überall der Fall und nur darum geht es hier! Das ist traurige Realität auch wenn Du es nicht für möglich halten magst - geht mir übrigens ähnlich!

Der Prozess der Klärung wird mit Sicherheit auch keine Monate dauern, sondern vielleicht ein bis zwei Wochen, sofern der Fragesteller zügig einen Termin bekommt!

Warum wird denn hier um solch eine banale Sache, eine riesen Welle geschlagen? Nur weil ein junger Mensch noch unsicher, in der Vorgehensweise ist und sich hier Rat erhofft?

Da mmein Vater nicht zu den Personenkreis gehört dem ich gerne und uneingeschränkt vertraue bin ich misstrauisch.

Mehr brauch ich eigentlich nicht zu lesen! Und wenn der Titel erst mal weg ist, muss notfalls wieder geklagt werden und sowas dauert.............

@auchmama

das ist nicht für jeden eine banale sache sondern es geht ja um mehrere hundert euro (wahrscheinlich) monatlich , die der vater weiterzahlen MUSS solange der titel existiert auch wenn der azubi vielleicht gar keinen anspruch mehr darauf hat da er seinen bedarf selbst deckt (auch wenn der freibetrag noch abgezogen wird) und das finde ich absolut ungerecht.............mir wäre es egal und dir wahrscheinlich auch (geld bleibt ja beim kind) , aber das sieht nicht jeder so locker

das er seinem vater nicht vertraut kann doch alles und nichts aussagen , das können wir als außenstehende nicht bewerten warum das so ist

so , ich klinke mich damit hier aus , wir drehen uns im kreis und werden sicher auf keinen gemeinsamen nenner kommen ;)

@auchmama

In einem konkreten Fall, in meinem Bekanntenkreis, muss jetzt ein Anwalt tätig werden, weil der begüterte Vater sich schlichtweg einfach weigert, die Studiengebühren von 750 Euro zu zahlen - trotz fristgerechter Aufforderung und Verpflichtung!

Er riskiert also, dass der Studienplatz verfällt und somit die weitere Ausbildung gefährdet ist!

Sowas nenne ich Schikane! Wie gut, wenn man dann Freunde hat, die diesen Betrag vorstrecken, bis eine gerichtliche Klärung erfolgt!

Du siehst also, dass die Erfahrungen durchaus unterschiedlich sind und nur daraus kann ein Rat erfolgen!

Ich zolle Dir meinen vollen Respekt, dass Du mit Deinen Kindern anders verfährst und für Dich auch die menschliche Komponente, eine große Rolle spielt! Leider sehen das nicht alle so :-(

@auchmama

ok , dann sind wir uns einig das unsere kinder das wichtigste für uns sind und das geld zweitrangig , ist aber leider nicht bei allen so...........

ich wünsche dir ein schönes wochenende..................

@XC600

Danke, dass wir drüber gesprochen und wohl doch noch den gleichen Nenner gefunden haben! ;-)

Dir auch ein schönes Wochenende und Deinen Mädchen alles Gute - einen tollen Papa haben sie! Das beste Rüstzeug, für ein verantwortungsvolles, eigenständiges Leben ;-)

@auchmama

einen tollen papa haben sie auch.......aber ICH bin die mama ;)

@XC600

aaah, dafür steht das "X" in Deinem User-Namen...gut getrarnt ;-)

@auchmama

nein , wieder knapp daneben ;) der name steht für das auto das ich fahre , einen volvo XC60.........habe nur noch eine 0 drangehängt..............

@XC600

lach - mein "X" sollte ein Scherz sein! So genau wollte ich es gar nicht wissen ;-)

In diesem Deinem speziellen Fall, würde ich Dir raten, wende Dich an einen "Fachanwalt für Familienrecht", der weiß ganz genau, was zu tun ist und in welcher Reihenfolge!

Von Deiner Ausbildungsvergütung werden auch noch Freibeträge runter gerechnet, so dass Du durchaus noch einen geringen Anspruch hättest!

Schau Dir dazu auch mal diesen Link an:

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/unterhalt.php?seite=2

Vor den Kosten für einen Anwalt brauchst Du übrigens keine Angst haben! Du bekommst Beratungshilfe - wie das alles funktioniert, sagt Dir der Anwalt!

Schade, dass Dein Vater auf den letzten Metern, in Dein eigenständiges Leben, noch für Stress sorgt. Eigentlich sollte er eher stolz auf Dich sein, dass Du Deinen Weg gehst und Dich nach besten Kräften unterstützen! Aber tröste Dich, dass ist leider kein Einzelfall und es geht vielen anderen genauso! :-/

Ich wünsche Dir für Dein Leben alles erdenklich Gute ;-)

Liebe auch Mama.. nur ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch kostet je nach Art und Umfang des Falls ab 10 €, ob das weitere Tätigwerden bezahlt wird unterliegt immer einer Prüfung..Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe als staatliche Unterstützung, gibt es nur, wenn die Rechtsverfolgung zumindest hinreichende Aussicht auf Erfolg besitzt.. kann auch abgelehnt werden!

Und das Schlimmste( eine vtl. Verschuldung der Klägers) sollte fairerweise nicht verschwiegen werden...

Bis auf wenige Ausnahmen bezahlt immer der Unterlegene die Kosten eines Rechtsstreits.... das ist der eigene wie der Anwalt der Gegenseite + die Gerichtskosten und Lohn/Gehaltsausfall des zu Unrecht Beklagten && einige weiterer Auslagen die mit Kosten verbunden waren.

noch einen schönen Abend :)h

@himako333

Bist Du Anwalt oder selber "Unterhaltspflichtiger" ?

Dir auch noch einen schönen Abend ;-)

@auchmama

Guten Morgen :)

zur Frage .. Nein weder noch...habe nur über 20zig Jahre Vertrauensmannerfahrung und da geht es dann nicht ausschließlich um betriebliche Angelegenheiten.

Wünsche Dir ein schönes WE m.l.G. ;)h

@himako333

Dann erweise Dich doch hier als "Vertrauensmann" und steh dem Fragesteller zur Seite!

Die Frage zielt doch eindeutig darauf ab, "wie kann ich alles vorher klären, damit mir keine Nachteile entstehen!" - ohne gleich seitens des Fragestellers "Betrug" zu vermuten oder gleich von Klage zu sprechen!

Die Zahlen werden von jemandem durchgerechnet, der sich in allen Einzelheiten auskennt und dann kann gehandelt werden! Wo ist denn das Problem?

@auchmama

**********Ich habe nirgends von Betrug gesprochen.. bitte komme runter!!, und arbeite hier nicht mit Unterstellungen.. Danke :)

** ich habe auf die Mitwirkungspflicht verwiesen um evtl. Ansprüche nicht zu verlieren** :))**** **


Ende. Freundlichst ;)himako333

@himako333

Ich bin 20 Jahre alt und mein untehalt wurde vor 2 Jahren berechnet nun habe ich ihm den richtigen ausbilgsvertrag zugesendet und er meinte dass ihm die brutto werte nihts bringen... bin bis jetzt allen Aufforderungen nachgekommen..

Die Pflicht ist dem Fragesteller bekannt! Die Frage hier ist eine ganz Andere!

Ebenfalls Ende ;-)

@auchmama

No, weil Du persönlich wirst und hier eine Ergänzung oder besser gesagt eine Info anfügst, weche nicht in der Frage enthalten war, sondern unter meinem Beitrag.. siehe himako333 reingestellt wurde...

mir ist nicht klar, weswegen Du verdrehst... aber ich finde diese Art sehr suspekt und jemanden der .. user/mod führt nicht angemessen.

es wird mich freuen, wenn Du objektiv wirst.. auch gegen Deine leider teilweisen Falschinterpetionen.. deswegen noch einen lieben Gruß ;)himako333

@himako333

@himako333 - dann beschränk Dich doch bitte auch einfach ausschließlich, auf meine sachliche Antwort und zerrede hier nicht die Beiträge!

mir ist nicht klar, weswegen Du verdrehst... aber ich finde diese Art sehr suspekt und jemanden der .. user/mod führt nicht angemessen.

Wer verdreht denn hier was? Und wenn Du Dich über die "Funktion eine UserMods informieren möchtest, kannst Du das gern hier tun, "http://www.gutefrage.net/faq" anstatt mir irgendeine **Überfunktion oder besondere Pflichten" andichten zu wollen! Was hat diese Aussage mit der Frage zu tun?

Falls Du ein Problem hast, bei dem ich Dir als UserMod helfen könnte, schreib mich einfach an! Wir helfen gern weiter ;-)

Du bist verpflichtet jede Änderung Deiner Einnahmen unverzüglich und unaufgefordert Deinem Vater mitzuteilen, damit er prüfen lassen kann was er bei der Neuberechnung ggf. noch zahlen muß.

Wenn Du das nicht gemacht hast oder etwas verweigerst um das auszurechnen zu können, kann & darf er Dir wegen mangelnder Mitwirkung den Unterhalt erstmal streichen....

Hallo, in der Frage steht doch eindeutig, dass die Ausbildung grad er begonnen wird und noch gar keine Zahlen vorliegen! Oder liest Du da was anderes?

Von mangelnder Mitwirkung kann ja hier wohl nicht die Rede sein! Und wenn der Vater sich bisher "pflichtbewusst" verhalten hätte, gäbe es wohl die Frage und den bisherigen Titel gar nicht! Kein Wunder, dass sein Kind misstrauisch ist - wurde ja scheinbar so vorgelebt.

Ich persönlich finde es absolut daneben, hier auf einen jungen Menschen einzudreschen, der grad im Begriff ist, seine eigene Existenz zu sichern. Man kann hier nur einen Schritt nach dem Anderen gehen und da ist der User wohl grad dabei!

@auchmama

wenn ein Ausbildungsvertrag vorliegt muß dieser weitergereicht werden..in jedem Vertrag werden die Ausbildungsvergütungen rein geschrieben.. kopfschüttel ..das ist doch: Glasklar :)) den Vertrag schließt man vor Antritt der Ausbildung :))

mit Beginn der Ausbildung ändern sich die Unterhaltsansprüche... wo ist das Problem...

und man sollte jemanden der unerfahren ist auch auf seine Pflichten hinzuweisen.. ich finde es z. Bsp. richtig fies, wenn durch Larifari Gerede Menschen im Ernstfall echt vor von vornherein vermeidbaren Problemen stehen.

wünsche Dir ein schönes WE m.l.G. ;)h

@himako333

und man sollte jemanden der unerfahren ist auch auf seine Pflichten hinzuweisen.. ich finde es z. Bsp. richtig fies, wenn durch Larifari Gerede Menschen im Ernstfall echt vor von vornherein vermeidbaren Problemen stehen.

Dann wirf doch einfach mal einen Blick in den Link, den ich in meiner Antwort oben gepostet habe! So glasklar ist hier gar nichts!

U.a. wird nicht die volle Ausbildungsvergütung in Anrechnung gebracht - da ist für einen Unwissenden das Problem! Kindergeld steht auch in der Ausbildung zu usw. usw.

Aber statt dem Fragesteller hier "guten Rat" zu geben, verschweigst Du die Hälfte und unterstellst diesen jungen Menschen, Unrechtes zu tun! Findest Du sowas fair?

Außerdem kann auch evtl. zuviel gezahlter Unterhalt, wenn denn erst mal das Ausbildungsgeld gezahlt wurde, verrechnet werden! Oder?

Wo soll denn hier ein Ernstfall herkommen?

@auchmama

Ich bin 20 Jahre alt und mein untehalt wurde vor 2 Jahren berechnet nun habe ich ihm den richtigen ausbilgsvertrag zugesendet und er meinte dass ihm die brutto werte nihts bringen... bin bis jetzt allen Aufforderungen nachgekommen.. Da ich aufgrund der Höhe der Vergütung kein bab bekomme steht mir wohngeld zu ich brauch aber eine Bestätigung ob ich unterhalt bekomme oder nicht...

Da mmein Vater nicht zu den Personenkreis gehört dem ich gerne und uneingeschränkt vertraue bin ich misstrauisch.

Danke an auchmama dass du die einzige bist die hier freundlich geblieben ist...♥

@schubidu93

Das ist doch selbstverständlich @schubidu!

Ich verstehe Deine Sorge und bitte Dich, geh den Weg über einen "Fachanwalt für Familienrecht" - eine Beratung dort ist noch lange keine Klage. Du weiß dann aber ganz genau woran Du bist!

Alles Gute