Vaillant-Geyser Rechtslage?

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Guten Tag,

ich hoffe ich kann Ihnen weiterhelfen.

Ein solcher Gaswarmwasserbereiter hat eine durchschnittliche Lebensdauer von mehr als 10 Jahren. Vorallem ist zu berücksichtigen, dass ein solches Gerät eigentlich nie durch Verschulden des Mieters kaputt gehen kann.(Also ich gehe davon aus, dass Sie nicht dagegengetreten haben o.ä.)

Grundsätzlich ist die Rechtslage so: Sie haben einen gültigen Mietvertrag. Der Vermieter ist zur Instandsetzung von eingerichteten Anlagen verpflichtet. Also diese die fest mit der Wohnung verbunden und somit mitvermietet sind, dazu gehört auch dieser Gasofen.

Insbesondere liegt hier ein Härtefall vor, da bereits mehrere Fachleute gesagt haben, dass der Ofen gesundheitsgefährdend ist und dass sogar einen Freundin von Ihnen hierunter zu leiden hatte.

Ich gebe Ihnen folgenden Tipp:

Schreiben Sie nochmal formell an Ihren Vermieter. Schildern nochmal den Sachverhalt ganz nüchtern und fordern ihn auf innerhalb einer bestimmten Frist( ich würde sagen 14 Tage, denn der Fachmann könnte auch gleich einen neuen Ofen mitbringen und einbauen, eigentlich reichen da 2 Wochen völlig aucs) die Instandsetzungsmaßnahme vorzunehmen. Weisen Sie auch ncoh gleich vorsorglich darauf hin, dass Sie bei fruchtlosen Verstreichen der Frist auf die Kosten Ihres Vermieters einen Fachmann bestellen, der einen neuen Ofen einbauen lässt.

Sollten er in dieser Frist dem ganzen nicht nachkommen, rufen Sie selbst den Fachmann an und lassen die Rechnung auch gleich auf den Vermieter ausstellen. Es kann natürlich sein, dass der Fachmann dies nicht macht und Sie die Rechnung selbst tragen müssen. Dann verfahren Sie folgendermaßen, dass Sie diesen Rechnungsbetrag mit der Miete aufrechnen.

Viele Grüße ich hoffe ich konnte helfen.

Hallo und danke für die super Antwort. Der Ofen ist schon länger in dieser Wohnung. Wir haben natürlich auch schon mit den Leuten gesprochen die vor uns hier gewohnt haben. Sie wohnten ca. 12 Jahre hier und als sie eingezogen sind, war der Geyser schon vorhanden. Sie hatten zwar keine Probleme aber das Gerät hat natürlich schon auch einige Jahre mehr auf dem Puckel als damals. Das Gerät ist ja dann schon um die 20 Jahre in dieser Wohnung, was man wirklich auch sieht.

Das war eine Super Antwort ich hoffe sie können mir bei meinem Problem mit dem geyser auch helfen ! und zwar ist unser geyser kaputt und der Vermieter möchte uns denn nicht reparieren sondern uns einen neuen aufdrängen der angeblich weniger verbraucht und deswegen will er im gleichen zug eine mieterhöhung machen .. kann ich jetzt trotzdem privat reparieren und die rechnung dem vermieter schicken .. die frage können sie auch bei meinen fragen beantworten MFG :)

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

-Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.

-Danach gehen Sie zu einem Anwalt und lassen die Mängelbeseitigung einklagen.

Wenn Gefahr im Verzuge ist oder der Vermieter nach Aufforderung nicht handelt,darf man selber auch eine Firma beauftragen den Gyser zu reparieren und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen!Dazu sollten Sie sich das ok vom Anwalt holen.

Ruf den Schornsteinfeger an! Wenn Deine Freunding eine CO-Vergiftung hatte, wird das ja irgendwie dokumentiert sein, und der Schornsteinfeger sollte dann die Anlage stilllegen ! Dann kannst Du dem Vermieter eine Frist zur Behebung des Mangels setzen und ggf. auch die Miete kürzen.

Hallo und danke für deine schnelle Antwort. Das Problem beim stilllegen der Anlage ist natürlich das jetzt ja die Wintermonate sind. Bei uns hat es teilweise auch schon geschneit. Ohne den Geyser gibts natürlich kein Warmwasser und auch keine Heizung. Das bei diesen Außentemperaturen ist dann natürlich auch nicht ganz so schön. Sollte aber nun nichts passieren, werde ich mich bei einem Anwalt erkundigen, wie lange die Frist sein sollte und ob es rechtens ist die Miete zu kürzen.

@cartien

Stimmt schon, aber lieber einen Heizlüfter holen und die Anlage stillegen lassen, als auf Dauer tot sein ! CO-Vergiftung ist schon eine heftige Nummer!!!!

Was sagt der Schornsteinfeger zu dem Gerät, der muß es doch alle 2 Jahre kontrollieren. Außerdem benötigt es jedes Jahr eine Wartung/Reinigung damit die Luftzufuhr gewährleistet ist. Das Gas muß mit einer blauen Flamme verbrennen, wenn das nicht so ist stimmt irgendwas nicht. Dann würde ich es sofort außer Betrieb nehmen. Dem Vermieter eine Frist zur Reparatur/Austausch setzen und danach die Miete mindern.

Deine Schilderung ist insofern unglaubwürdig, dass der Schornsteinfeger das Gerät schon lange stillgelegt hätte, wenn es mit dem CO tatsächlich so schlimm wäre. Ist die CO-Vergiftung einwandfrei diagnostiziert worden (das bezweifle ich)?

Die Diagnose ist einwandfrei, ebenfalls wurde auch bestätigt das nur der Geyser als Übeltäter in Frage kommt. Er ist auch schon ein paar Mal stillgelegt worden. Er wurde dann gereinigt und mehr oder weniger repariert. Doch wie schon gesagt die Schornsteinfeger die hier waren haben gesagt, eine richtige Reperatur lohnt sich nicht mehr, weil das Gerät alt ist und zudem ein Neuer sehr warscheinlich biliger ist.