UST-ID Pflicht
Guten Tag,
2010 war ich noch als Kleinunternehmer tätig und musste deshalb auch keine UST zahlen.
Da ich es aber für die Kunden besser finde wenn ihr Verkäufer die MwSt ausweisen darf, habe ich für 2011 die Zahlung der UST beantragt.
Nun meine Frage, benötige ich dafür eine UST-ID? Der vom Finanzamt meinte nicht, bin mir leider nicht sicher.
Kann ich nun überall die MwST ausweisen und auch gegenrechnen?
4 Antworten
Die ID brauchst du nur, wenn du Waren importierst bzw. exportierst und es hierfür keine Mehrwertsteuer gibt. Verkauft du etwas an einen Firmenkunden in der EU gibt der dir seine ID an und damit kannst du dann die MwSt weglassen. Natürlich auch in die andere Richtung. National hat das keinerlei Bedeutung.
Nein, brauchst du für Deutschland nicht. Die ID brauchst du dann, wenn du innerhalb der EU Geschäfte (also grenzübergreifend machst). Schaden kann es aber nicht eine zu beantragen. Kostet nichts und evtl. sparst du Geld, wenn du etwas im Ausland kaufst, weil du dann auch dort ohne MwSt. (des jeweiligen Landes) einkaufen kannst.
Die ID ist die Steuernummer mit DE vorne dran. Für Deutschland brauchst du nur deine normale Steuernummer.
Soweit ich weiss ist die UST-ID nicht Pflicht. Die Steuernummer hingegen gehört auf die Rechnungen drauf, jedoch nicht auf die Website.
Okay, danke. Die StNr. habe ich auch nur auf meinen Rechnungen drauf.
"Soweit ich weiss ist die UST-ID nicht Pflicht."
Stimmt.
Wenn man sie hat, muss sie statt der normalen Steuernummer auf die Rechnungen.
Und sie muss auf die Website; die normale Steuernummer muss nicht auf die Website.
Sie wird nur für Käufe und Verkäufe in andere EU-Länder benötigt.
Manche Firmen nutzen/missbrauchen sie allerdings auch dafür, nachsehen zu können, ob man Unternehmer ist.