Ist ein US-Patent auch in Deutschland geschützt?

7 Antworten

Ein Patent gilt nur für das Land für das es angemeldet worden ist. D.h. ein US-Patent gilt nur in den USA. Es kann jedoch sein, dass der gleiche Gegenstand in einem anderen angemeldet worden ist, die Anmeldung aber noch nicht veröffentlicht wurde. Hinter der Nummer die du angibst steckt kein Patent, sondern nur eine Patent-ANMELDUNG, die außerdem bereits zurückgenommen wurde. Es kann aber sein, dass der Gegenstand durch ein anderes Patent geschützt ist. Du müsstest auf jeden Fall noch eine genauere Recherche durchführen.

Das ist ja interessant !! Wo kann ich denn recherchieren ob und wo das Patent tatsächlich erteilt wurde ? Wenn ich das recht verstehe ist ja durch die reine Anmeldung noch kein Patentschutz gegeben - und das erst recht nicht in Europa.... !? Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten !!

Nein, ein US-Patent oder eine veröffentlichte US-Patentanmeldung gibt dem Patentinhaber ausserhalb der USA keine Rechte. Habe kurz auf Espacenet (Patentrecherche des Europ. Patentamts) nachgeschaut: es gibt ausserhalb keine entsprechende Anmeldung in dieser Patentfamilie.

Ob es sich um ein erteiltes Patent handelt, siehst Du in den USA an der entsprechenden Nummer. Erteilte Patente haben immer eine 7-stellige Nummernfolge (z.B. US 6,514,798) während Anmeldungen zuerst eine Jahreszahl (hier 2007) gefolgt von einer 7-stelligen Nummernfolge (immer ohne Komma) aufweisen. In Europa ist bei erteilten Patenten immer ein B angehängt (z.B. EP 1 234 567 B1) und bei Anmeldungen ein A (z.B. EP 1 234 567 A2).

Die andere Frage ist dann jeweils, ob das erteilte Patent noch in Kraft ist (d.h. Jahresgebühren bezahlt). Dies lässt sich für die USA mit dem Tool publicPAIR des US-Patentamts feststellen (http://portal.uspto.gov/external/portal/pair).

Hoffe das hilft!

Herzlichen Dank ! Also kann ich derzeit davon ausgehen, dass das Patent zumindest in Deutschland nicht existiert bzw. nicht geschützt ist ? Viele Grüße, Jochen

@JJRamone

Richtig. Das schliesst jedoch nicht aus, dass der in der Patentanmeldung beschriebene Gegenstand nicht durch weitere Patente (auch von anderen Anmeldern) in Deutschland geschützt ist.

Durch internationale Patentabkommen gelten US-Patente auch in Deutschland. Dies gilt zumindest solange das entsprechende Produkt in Deutschland schutzfähig ist. Softwarepatente kann man in Deutschland derzeit bspw. nicht einklagen.

Falsch! Patente sind nationale Rechte. Ein US-Patent ist in keinem anderen Land gültig!

Patente sind geschützt. Zur Sicherheit kannst du beim Patentamt in Münschne nachfragen.

Für Dich selbst (eigene Nutzung) darfst Du es auf jeden Fall nachbauen. Aber nicht als Produkt zum Verkaufen.