US Auto mit Roten Blinker Recht

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Wir rüsten in unserer Werkstatt ständig US-Fahrzeuge für deutsche Zulassungen um. US-Oldtimer, die vor dem 1.1. 1970 zugelassen wurden, dürfen ihre roten Blinker behalten. Alle Baujahre danach müssen umgerüstet werden. Das gilt auch für Neuwagen a' la Dodge Charger/Challenger und die neuen Mustangs.

Ich möchte gern den User 1151 etwas fragen...wie ist das möglich??? also intern???? habe zu seinen Oldtimer Fragen

Ich selbst besitze einen Chevrolet Bel Air Baujahr 1955 mit roten Blinkergläsern. Mein Auto ist somit ein Oldtimer und wurde bei erstmaligem Ausstellen des deutschen Fahrzeugbriefes vom TÜV-Gutachter auf deutsche Beleuchtungsbestimmungen kontrolliert. Oder anders: Der damalige Besitzer hatte die roten (einteiligen Blinker/Rücklichtgläser) beibehalten. Da auch weitere Gläser (Scheinwerfer vorne) kein Euro-Prüfzeichen tragen, hat der Tüv-Gutachter im Fahrzeugbrief eine Ausnahmegenehmigung für die Beleuchtungseinrichtungen erteilt. Unterschrift vom Regierungspräsidenten noch dabei. Ob das was extra gekostet hat weiss ich nicht. Es ist eigentlich so, dass man egal ob europäisches oder US-Auto immer diese korrekt vom TÜV überprüfte Beleuchtungsanlage im Fahrzeugbrief unter Bemerkungen drin stehen haben sollte.

Das Einzige was im Unfallfall mit Sicherheit schlecht ist: Man hat sein Auto (z.B. Youngtimer aus den Siebzigern, das eigentlich gelbe Blinkergläser hatte (aufgrund des neueren Baujahres) zurückgerüstet auf ältere (oder Exportversions-) rote Blinkergläser. Möglich z.B. bei VW Käfer . Wenn man das dann diese roten Gläser nicht im Fahrzeugbrif vom Gutachter hat eintragen lassen- weiß ich nicht wie im Unfallfall das Protokoll vom aufzunehmenden Polizeibeamten und nachträglich die gegenerische Versicherung auf Teilweise Mitschuld ausführen wird.

rotes licht hinten als blinklich ist erlaubt, sonst wären diese autos nicht zugelassen...

Ich wohne in einer Stadt in der die Amis damals stationiert waren und kenne das gut. Allerdings habe ich diese Blinker schon lange nicht mehr gesehen, weil die Amis inzwischen wieder weg sind. Aber hier gab´s deshalb keine Probleme damit

Man sollte immer einen gewissen Abstand halten, und wenn die Blinker / Rückleuchten genehmigt sind, liegt es am Hintermann nicht zu träumen.

Die Aussage, "habe ich nicht gesehen" ist ungültig. Denn : wenn ich nichts sehe, kann ich nicht fahren.

Wer rauffährt hat Schuld, gilt aber nicht immer. Sollte der Vordermann z.B. beim Anfahren den Wagen abwürgen, und Du fährst rauf trifft immer beide die Schuld.