Urteil von Gerichtsurteilen anfechten?
Ich habe eine wichtige Frage : macht es Sinn, ein Gerichtsurteil ( Zivilrecht bzw. Mietrecht ) anzufechten oder nicht ? Mein Bekannter soll fast 4000 € Prozesskosten bezahlen, die u.a. aus einer Räumungsklage entstanden stand.
9 Antworten
In Deiner vorigen Frage zu dem Thema steht:
Trotz intensivster Wohnungssuche konnte er nicht - wie ürsprünglich vereinbart - am 01.09. ausziehen
Es gab also eine Vereinbarung zum 1.9. Darf ich davon ausgehen, dass der Mietvertrag eigentlich schon früher endete und die Vereinbarung 1.9. auch schon ein Zugeständnis war? Fakt ist also, dass der Mietvertrag am 1.9. beendet war und Dein Freund noch einen Monat länger drin wohnte. Er wurde gewarnt, aber es hat nichts genützt.
Nun hat er 4000 € mehr am Bein. Insgesamt also jetzt schon mindestens 10000 €. Er hat nur ein geringes Einkommen und soll damit jetzt auch eine neue Wohnung beziehen. Hat er denn zwischenzeitlich eine neue Wohnung?
Auch ein Umzug kostet Geld. Kaution muss hinterlegt werden. Die Miete ist möglicherweise höher als zuvor. Und dann denkt er darüber nach, noch weitere Kosten zu produzieren? Die einzige Gewinnerin dabei wird die Rechtsanwältin sein.
Hat man eine Menge Schulden und kaum Perspektive, diese je zurück zahlen zu können, braucht man erst einmal keinen Rechtsanwalt mehr sondern allenfalls eine Schuldnerberatung. Diese gibt es überall und die Adressen erfährt man entweder bei der Stadt-/Gemeinde- oder Landkreisverwaltung oder bei kirchlichen Stellen (Pfarrbüros, Caritas etc.). Die Schuldnerberatung kann sehr gut dabei helfen, die Finanzprobleme in den Griff zu bekommen. Vor allem dann, wenn es ein Einkommen gibt. Sie kann helfen stabile Rückzahlungsvereinbarungen mit den Gläubigern zu treffen, sodass an dieser Front Ruhe einkehrt. Dann sollte es Ziel sein, den Schuldenberg nach und nach und zügig abzubauen. Wenn das dann geschafft ist, kann man auch wieder über riskante Gerichtsstreitereien nachdenken.
vielen Dank an alle !
die Prozesskosten muß er erstmal bezahlen. Wenn er in Berufung gehen will muß er auch noch in Vorleistung für den neuen Prozess gehen, das werden mindestens 10.000 EUR zusätzlich sein
Das kommt drauf an und lässt sich von hier nicht beantworten. Wenn die Klage berechtigt war, macht es keinen Sinn, wenn sie nicht berechtigt war, macht es Sinn...
Da Du in einer Deiner letzten Fragen geschrieben hast, dass er zu spät ausgezogen ist, war die Klage berechtigt und es macht keinen Sinn...
Das ist völlig irrelevant, er hat einen Vertrag unterschrieben und den nicht eingehalten, alles andere ist uninteressant. Pacta sunt servanda -> Verträge sind zu erfüllen, wie das jeder Vertragspartner macht, ist ganz allein seine Sache...
Wenn ein Vertrag endet, ist die Mietsache SDOFORT zurückzugeben, egal wie...
Um den vertraglichen Pflichten nachzukommen,also zum gesetzten Termin ausziehen- hätte er auch in eine Pension "ziehen" können. Zumal bei Räumungsklage schon einiges im Argen liegen muss. Zudem hat er NACH ZUSTELLUNG der Räumungsklage 2 Monate Zeit Mietschulden zu begleichen (wenn das der Grund = Mietrückstand) der Räumungsklage war. Dieser Zeitraum schein wohl auch verstrichen gewesen zu sein.
Wie hier schon mehrfach beschrieben....erscheint auch mir eine Anfechtung absolut sinnlos.
Die Frage ist, ob es überhaupt Rechtsmittel (Berufung oder Revison) gibt ... das sollte mal ein Anwalt prüfen
in der Sache wird er damit wenig Chancen haben, er hat die Kosten verursacht, also muss er sie auch tragen ...
Wenn die Räumungsklage gegenstandslos wäre, hätte er gute Chancen. - Problem: Schon ein kleiner Formfehler in seinen bisher vorgebrachten Dingen - und er zahlt noch einmal...
stellt sich nur die Frage :
WAS genau ist ein "Formfehler " ?
Z.B. ein falscher Antrag vor Gericht. Aber das ist ja ohnehin Sache des Anwalts...
er hat aber alles nur Erdenkliche versucht, eine Wohnung zu finden !
Okay, dies war nicht der Fall - aufgrund der Wohnungsnot in unserer Stadt. - und nur, weil er daher 4 Wochen länger in seiner alten Bude geblieben ist, soll er nun zur " Strafe " so viel Kohle berappen ( mal davon abgesehen, daß er hoch verschuldet ist und keine Wertgegenstände hat )