Urteil bei einer rechtlichen Grauzone?

7 Antworten

In bestimmten Grenzen ja. Man kann Rechtsbegriffe selbstverständlich in der einen oder anderen Weise auslegen. Unzulässig wäre eine Auslegung über den Wortlaut hinaus. Ebenfalls ist im Strafrecht das Analogieverbot zu beachten, das sich aus Art. 103 Abs. 2 GG gibt und relativ streng ist.

Bekanntestes Beispiel war ein Fall, in dem ein Nachbar Strom eines anderen abgezapft hat. In Frage stand, ob dies ein Diebstahl iS des § 242 StGB ist. Unter einer Sache sind indes bloß körperliche Gegenstände zu fassen. Folglich ist eine Verurteilung gescheitert. Das ist der Grund, warum es hierfür einen extra Straftatbestand gibt, § 248c StGB.

Das sind schlicht und einfach Rechtsfragen die, besonders in Strafprozessen, irgenwann vor dem BGH landen, wo dann letztlich über schwarz oder weiss entschieden wird.

Wenn etwas nicht gesetzlich verboten ist, kann er daür nicht belangt werden. Jedoch heisst es im Gesetzes Text: "Das Gesetz findet auf alle Rechtfragen eine Antwort" und weiter "Sollte das Gesetz einmal auf eine Rechtfrage keine Antwort finden, so solle der Richter nach bestem Wissen und Gewissen handeln".

Woher ich das weiß:Recherche

Es ist genau deshalb eine Grauzone, weil nicht pauschal 100% feststeht, ob es verboten ist. Gerade deshalb muss der Einzelfall genau betrachtet werden.

Dann fällt das Gericht ein Urteil und aus grau wird weiß oder schwarz. In unklaren Rechtslagen zu entscheiden ist ja wohl eine Kernaufgabe von Gerichten.

ja aber wird der angeklagte zu einer Strafe verurteilt oder muss nur diese Handlung in Zukunft unterlassen?

@Zurion

Wenn fest steht das sein Handeln illegal war, bekommt er eine Strafe. Praktisches Beispiel sind gerade die Verfahren gegen die Cum-Ex-Geschäfte. Es noch nicht klar ob die Teilnehmer eine Straftat begangen haben oder ein Steuergesetzlücke genutzt haben.