Was geschieht bei Straffälligkeit mit bzw. trotz 24 Monaten Bewährungszeit?!
Hallo Comunity,
wir waren vor ca. 3 Monaten im Gericht und haben eine Verhandlung verfolgt.
Das Resultat dieser Verhandlung (Betrug in mehreren Fällen) war eine Bewährungsstrafe von insgesamt 24 Monaten auf 4 Jahre. Der Angeklagte hat während der Verhandlung in der JVA gesessen und müsste mittlerweile wieder auf freiem Fuß sein, da er nur noch ein paar Tage abzusitzen hatte.
Das Gericht begründete das Urteil damit, dass der Angeklagte nachweislich spielsüchtig sei und mit der aktuellen Haftstrafe von 4(?!) Monaten offensichtlig nachhaltig beeindruckt sein sollte. Ein sehr positive Sozialprognose und der Wille eine Therapie zu machen führten zu dem milden Urteil (mehrfach einschlägig vorbestraft). Als Bewährungsauflage gab es Sozialstunden (ich glaube 100) und eben die Auflage eine Therapie zu machen.
Nun aber zu meiner Frage:
24 Monate ist doch das absolute Maximum, was es an Haftstrafe auf Bewährung geben kann, oder ? Also es darf nix mehr dazukommen, sonst wird ALLES in Haftstrafe im Gefängnis umgesetzt oder ? Also selbst, wenn der junge Mann jetzt nur eine Anzeige erhalten würde wegen Betrugs (natürlich begangen nach dem Urteil) und sonst allen Auflagen folgen würde wie Therapie, Sozialstunden etc. dann ginge es für lange Zeit ins Gefängnis oder ?
Welche Szenarien gibt es da ? Wir haben darüber eben im Unterricht heftigst diskutiert und es gibt verschiedenste Meinungen.
Wenn er einen Betrug geht, sonst aber alles einhält, dann wird das Gericht keine Strafe verhängen, da er ja eine Therapie gemacht hat (nach der potentiellen Tat) und in der Folge hoffentlich straffrei bleibt. -> Keine weitere Strafe
Eine weitere Strafe könnte noch in das Urteil mit einbezogen werden und es bleibt bei den 24 Monaten auf Bewährung, wenn alle Auflagen eingehalten worden sind. Die Tat würde noch wg. der Spielsucht, die hoffentlich bis dahin therapiert worden ist, mit einbezogen werden - Keine weitere Strafe
Eine weitere Straftat während der Bewährung - keinerlei Ermessungsspielraum für das Gericht. Hier wird sofort der Haftantritt von 24 Monaten + Strafe für den neuen Fall / die neuen Fälle veranlasst
Gibt es noch mehr Varianten von euch ? hat da jemand genauere Ahnung, auch wenn man es wahrscheinlich nicht pauschalisieren kann und von Fall zu Fall anders ist.
Danke für eure Meinungen + Hilfen.