Urlaubssperre, ist das so erlaubt?

8 Antworten

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Sehr geehrter Fragesteller.

Ich beantworte Ihnen ihre Frage gerne wie folgt:

Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss sich der Arbeitgeber nach den Urlaubswünschen der Arbeitnehmer richten, es sei denn, es stünden DRINGENDE betriebliche Belange entgegen

Hochsaison ist kein solcher Belang, denn der Arbeitgeber muss eine ausreichende Personaldecke vorhalten.

Es ist auch möglich, Aushilfen einzustellen.

Ihre Belange sind wesentlich dringender als die des Arbeitgebers.

Der Arbeitgeber muss sich organisatorisch auf die Hochsaison einstellen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

alles gute!

Vielen Dank :) Das mit der Personaldecke ist das größte Problem....wir haben einfach viel zu wenig. Einstellen wollen die aber niemanden. Nur eine komplette Urlaubssperre während der Hochsaison die in einem Hotel ja doch eine sehr große Zeitspanne umfasst kann dann auch nicht die Lösung sein. Selbst in der Nebensaison wirds dann Problematisch weil dann alle in einem Relativ kleinen Zeitfenster Urlaub wollen was letztlich auch nicht möglich ist.

@melaniejung0510

Sehr geehrter Fragesteller.

die Wünsche von Arbeitnehmern mit Kindern gehen vor

Rede mal mit deinem Chef vielleicht kann er mal ein Auge zudrücken und eine Ausnahme machen und dir einige Tage freigeben

Im Moment ist da kein rankommen. Er selber kümmert sich nicht um den Urlaub...wir (6 Hausdamen und eine Reinigungskraft) sollen dies untereinander ausmachen. Bisher galt eine Regel....in den Ferien haben Angestellte mit Schulpflichtigen Kindern Vorrang. Leider haben wir eine dabei (ohne Kinder) der das egal ist und Grundsätzlich kurzfristig zu Hause bleibt ohne es mit allen abzusprechen und es dadurch immer wieder zu Personellen Engpässen kommt da es Überschneidungen gibt. Nun hat der Chef eben eine Grundsätzliche Urlaubssperre verhangen :(

@melaniejung0510

Dann müsste er diese unzuverlässige Person eben rausschmeissen und eine neue einstellen!

@UlrichNagel

Unser reden...aber macht er nicht...die ist immerhin schon 20 Jahre dort..hat so manch eine neue Angestellte vertrieben und noch nie irgendwelche Konsequenzen zu spüren bekommen.

@melaniejung0510

Dann musst du eben die Konsequenzen ziehen und deinem Chef sagen, so leid es dir täte, nur wegen dieser Person in Zukunft nie Urlaub zu bekommen, dass du dich um eine andere Arbeitsstelle kümmern würdest!

Rein rechtlich ist das erlaubt, ja. Allerdings muss das auch begründet werden.

Ja die Begründung ist zu viel Los und zu wenig Personal :( aber so kann es ja auch nicht weiter gehen.

@melaniejung0510

Die Fehlplanung deines Chefs sind keine Begründung, die vor dem Arbeitsgericht stand hält. Das Problem ist aber, dass du im Zweifel eben Klage einreichen musst, was vermutlich wiederum dem Klima zwischen deinem Chef und dir nicht förderlich ist.

Wenn ein Chef so drauf ist, sollte man sich am besten mal nach was neuem umsehen. Hat man was neues, würde ich diese Gepflogenheiten bei der Gewerkschaft und der entsprechenden Kammer zu Protokoll geben.

@Funfroc

Ich werde jetzt bis November abwarten...da ist jährliche Hausversammlung wo solche Sachen besprochen werden. Dort werde ich dieses Thema nochmal ansprechen und was es für Familien mit Kindern auf lange Sicht zur Folge hat....nämlich in den Ferien nie Zeit für die Kids....keine Ausflüge, vom Urlaub mal ganz abgesehen. Außerdem ist auch nicht immer eine Betreuung angeboten....dies ist jedes Jahr über Weihnachten/ Neujahr sowie eben 3 Wochen der Sommerferien der Fall. Für Weihnachten und Neujahr gab es schon immer Urlaubssperre, das wussten wir von Anfang an. Hat einfach den Plausiblen Grund....wenn alle da sind geht die Arbeit schneller und man ist früher bei seiner Familie zu Hause.

Sollte er nun tatsächlich diese Sperre über die Kompletten Zeiten der Hauptsaison durchsetzen wollen werde ich mir wohl einen neuen Job suchen. Wir arbeiten alle schon jetzt Wochenlang durch ohne einen Tag frei....haben überstunden ohne Ende die wir eh nicht "abfeiern" können und jetzt noch Urlaubssperre. Irgendwann ist es gut!

Red mit Deinem Chef. Deine Kinder können nicht unbegrenzt sein, damit steht Dir oder Deinem Mann eine Freistellung zu. 616 BGB sagt dazu aber dass es unentgeltlich ist.

Unentgeltlich können wir uns aber nicht leisten....bei zwei Wochen sind das über 1000€ die fehlen

@melaniejung0510

Das ist nicht das Problem Deines Chefs...wäre aber ein Ansatzpunkt ...bei betreuungsbedürftige Kindern muss der AG freistellen wenn es keine Betreuung gibt. Dass wären zwei zusätzliche Fehlwochen ... also wäre Urlaub besser - so meine Argumentationskette wenn es mich beträfe

Was soll das jetzt konkret heißen???

In Deinem fall kann er dir keine Urlaubssperre geben den du kannst nur in den schulfreien in den Urlaub fahren also Weise ihn darauf hin das selbe gilt zb auch wen deine kinder in der Ausbildung sind!

Eien Urlaubssperre ist da eher sinlos er könnte ja auch mehr peroneal Dan einstellen!

So wie das der chef geregelt haben will ist es nicht mehr zumutbar und verstößt gegen das Gesetz auch wen dein man dort arbeitet gilt für ihn das selbe er hat ein anrecht darauf mit seiner Familie in Urlaub zu fahren!

Es gibt auch ein Urlaubs zeit Gesetz wogegen dein chef so dan verstößt! Das was er fordert kann er von singel s oder von jemanden ohne kinder Vordern!

Ja das was Ausbildung betrifft wird ebenfalls Lustig. Mein 6. Kind beginnt Ihre Ausbildung ebenfalls bei mir im Hotel. Sie könnte dann im Grunde gar keinen Urlaub nehmen da ja während der Hauptsaison Urlaubssperre gilt sie aber auch keinen Urlaub nehmen darf wenn Berufsschule ist.