Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld öffentlicher Dienst?

2 Antworten

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers, zu denen er nicht durch Gesetz verpflichtet ist, sondern nur aufgrund arbeits- oder tarifvertraglicher oder sonstiger Vereinbarungen; daher kann er - mit den Vertragspartnern - auch die Bedingungen und Voraussetzungen und die Höhe der Leistungen usw. bestimmen.  

Diese Sonderzahlungen im öffentlichen Dienst sind in den entsprechenden Tarifverträgen geregelt und hängen von verschiedenen Faktoren ab, die genau darzustellen hier zu umfangreich wäre: öffentlicher Arbeitgeber Bund, Land oder Kommune, Tarifgebiet West oder Ost, jeweilige Entgeltgruppe.

Die genauen Einzelheiten finden sich in allen Tarifverträgen unter § 20 "Jahressonderzahlung".

Den Tarifvertrag für den Bund und die kommunalen Arbeitgeber findest Du hier (da ist der § 20 - ab Seite 34 -  einmal für den Bund und einmal für die kommunalen Arbeitgeber VKA aufgeführt): http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED_Verwaltung/Oeffentlicher_Dienst/TVoeD/Tarifvertraege/TVoeD.pdf?__blob=publicationFile

Den Tarifvertrag für die Länder findest Du hier (er ist aber in § 20 - ab Seite 30 - mit dem Tarifvertrag Bund identisch und auch sonst inhaltlich gleich): http://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/TV-L__i.d.F._des_AETV_Nr._8_VT_neu.pdf