Urlaubsgeld und Krankengeld?
Hallo,
ich war ca. 2 Monate im Krankengeld (Mitte Juni - Mitte August) und frage mich nun, ob ich trotzdem Anspruch auf Urlaubsgeld habe. In meinem Arbeitsvertrag ist das Urlaubsgeld geregelt, ich bekomme dieses normalerweise mit meiner Gehaltszahlung im Juni. Verfällt dieses nun, da ich genau zu dieser Zeit im Krankengeld war oder wird mir das Urlaubsgeld (anteilig) nachgezahlt?
3 Antworten
Verfällt dieses nun, da ich genau zu dieser Zeit im Krankengeld war oder wird mir das Urlaubsgeld (anteilig) nachgezahlt?
Weder verfällt es, noch wird es nur anteilig nachgezahlt - vorausgesetzt, es gibt keine dies regelnde vertragliche Vereinbarung.
Wenn im Arbeits- oder einem anzuwendenden Tarifvertrag keine Regelungen zum Umgang mit Urlaubsgeld getroffen sind - dass z.B. das Urlaubsgeld bei Erkrankung entsprechend gekürzt wird -, dann hast Du auch trotz Erkrankung Anspruch auf das volle Urlaubsgeld!
oh danke für die info, das klingt ja vielversprechend :)!
Hallo Svenja,
Krankengeld und Urlaubsgeld haben keinen Zusammenhang. Krankengeld bedeutet einfach nur, dass dein Arbeitgeber das Geld was er dir zahlt während du krank bist von deiner verscierhung zurück bekommt. Urlaubsgeld bekommst du als Zuschuss deines Arbeitgebers für deinen (hoffentlich wohlverdienten) Urlaub.
Solange du Aufgrund zu langer Krankheit nicht gekündigt wurdest, und dein Urlaubsgeld vertraglich geregelt ist, wirst du dieses trotz Krankheit trotzdem erhalten.
Liebe grüße
Krankengeld und Urlaubsgeld haben keinen Zusammenhang.
Das wurde auch nicht behauptet.
Und die Frage die du beantwortet hast wurde nicht gefragt. Du hast grade mit deinem dummen und unnötigen Nebenkommentar niemandem geholfen sondern nur dein eigenes Ego gepusht - herzlichen Glückwunsch :* Bist nen toller Hecht
Nein, das sollte nicht verfallen. Soweit ich weiß hast du sowohl Anspruch auf deinen vollen Urlaub sowie auf das Urlaubsgeld.
Das wurde auch nicht behauptet.
Das ist - sorry - Unsinn!
"Krankengeld bedeutet einfach nur", dass der Arbeitnehmer nach 6 Wochen der Lohnfortzahlung kein Geld mehr vom Arbeitgeber bekommt, sondern Krankengeld von der Krankenkasse.
In Betrieben mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern erhält der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung, die er an den Arbeitnehmer zu leisten hat, von der Krankenkasse zu 80 % erstattet (Aufwendungsausgleichsgesetz AAG § 1 "Erstattungsanspruch" Abs. 1). Mit dem Krankengeld hat das überhaupt nichts zu tun!!