Urlaubsgeld trotz Krankenstand?
Hallo Experten, ich bekomme seit Anfang April 2018 aufgrund einer längerwierigen Erkrankung von der KK mein Geld. Dann 3 Wochen lang während der Reha das Geld von der Deutschen Rentenversicherung. Jetzt wieder von KK. Ende Juni wäre Urlaubsgeld fällig (wenn ich arbeiten wäre). Bekomme ich nun gar kein Urlaubsgeld gezahlt oder wie läuft das?
3 Antworten
Bekomme ich nun gar kein Urlaubsgeld gezahlt oder wie läuft das?
Das kommt, wie so oft, "ganz darauf an" ...
Entscheidend ist, ob zu den Bedingungen für die Leistung von Urlaubsgeld vertraglich etwas vereinbart wurde - und wenn ja: was!
Gibt es keine vertraglichen Bedingungen, an die die Zahlung des Urlaubsgeldes geknüpft ist, dann hast Du trotz Erkrankung Anspruch auf das Urlaubsgeld.
Es kann aber selbstverständlich sein, dass aufgrund vertraglicher Vereinbarung bei Erkrankung nur ein anteiliger Anspruch (nämlich nur z.B. für die Monate ohne Erkrankung) besteht oder der Anspruch nur besteht, wenn tatsächlich Urlaub genommen wird. Im letzten Fall - Knüpfung des Urlaubsgeldes an die tatsächliche Urlaubsnahme - bleibt der Anspruch aber bestehen, auch wenn Du den urlaub wegen langandauernder Erkrankung erst bis dem 31.03. des übernächsten Jahres nehmen kannst (während er ja sonst zum 31.03. des Folgejahres verfällt).
Da fehlen aber ein paar Fälle...
Das ist ja mal sehr "aufschlussreich"! Dann werde doch gefälligst mal konkret!
Ich habe hier die Grundzüge dargestellt, unter denen ein Anspruch besteht oder auch nicht!
Welche "paar Fälle" aus mir nicht bekannten möglichen Vertragsbedingungen soll ich hier denn konstruieren?
Dein Einwand ist - sorry - völliger Blödsinn!
Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zuwendung eines Arbeitgebers, da du aber jetzt Krankengeld erhälst, fällt dein Urlaubsgeld flach.
Die Krankenkassen muss diese Sonderleistung nicht bezahlen.
Ohhh das wäre sehr schade... Wird man für Krank sein bestraft 😪
Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zuwendung eines Arbeitgebers, da du aber jetzt Krankengeld erhälst, fällt dein Urlaubsgeld flach.
Das ist so pauschal schlicht und einfach falsch - siehe dazu meine eigene Antwort!
Im Übrigen bedeutet "freiwillig" lediglich, dass es keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung von Urlaubsgeld gibt, was aber noch lange nicht ausschließt, dass es nicht eine Verpflichtung aus anderen rechtlichen Gründen gibt!
Urlaubsgeld verfällt nicht bei Krankheit.
Hmmm... Dschubba sagt ganz was Anderes... Bin jetzt noch verwirrter...
So pauschal formuliert ist Deine Antwort genau so falsch wie die Antwort von Dschubba!
Ja klar gibt es verschiedene Szenarien, aber. Aber ich kann ja nicht alle auflisten... am besten man schaut in sein Vertrag...
Du hast eine eindeutige Antwort gegeben - und die ist so eben unzutreffend!
Du hast ja nicht einmal darauf hingewiesen - wie jetzt im Kommentar -, dass es auf vertragliche Bedingungen ankommt.
Da fehlen aber ein paar Fälle...also komplett Richtig ist deine Antwort so auch nicht...