Urlaubsbescheinigung neuer Arbeitgeber?

2 Antworten

Er will feststellen, ob du bei ihm ueberhaupt einen Urlaubsanspruch erworben hast und wenn ja, in welcher Hoehe. 

Moeglicherweise hast du ja bei deinem vorherigen Arbeitgeber fuer das laufende Jahr schon einen anzurechnende Urlaub erhalten. Das waere in deinem Fall zwar ziemlich unwahrscheinlich, ist aber eben auch nicht voellig ausgeschlossen.

Dein vorheriger Arbeitgeber ist gem. BUrlG § 6 Abs. 2 zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung verpflichtet.

Der Arbeitgeber weiß ja nicht, wieviel von deinem Jahresurlaub du bereits bei deinem alten AG genommen hast bzw wie viele Tage dir noch zustehen. Er zahlt dir ja nicht den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch aus, wenn du nur noch Anspruch auf einen Urlaubstag hast