Urlaubsanspruch Minijob ambulante Pflege

4 Antworten

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch betraegt 24 Werktage/Jahr, bezogen auf eine 6 Tage Woche. Das muss jetzt auf deine woechentlichen Arbeitstage runtergerechnet werden. Bei 1 Tag/Woche waeren es 4 Arbeitstage Urlaubsanspruch, bei einer 2 Tage Woche waeren es 8 Tage u.s.w. Am Ende muessen immer 4 Wochen raus kommen. Vertraglich kann der Urlaubsanspruch hoeher sein, nicht aber niedriger.

Da du schon laenger als 6 Monate dort beschaeftigt bist und in der zweiten Jahreshaelfte ausscheiden wirst, steht dir fuer das Jahr 2014 der volle Jahresanspruch zu, mindestens aber der volle gesetzliche Mindestanspruch auf 4 Wochen. Sollte vertraglich mehr Urlaub vereinbart worden sein, kommt es bezueglich des diese 4 Wochen ueberschreitenden Anteils darauf an, was dazu vertraglich vereinbart wurde (wobei die gesetzlichen 4 Wochen aber auf alle Faelle sicher sind). Wurde nichts entsprechendes vereinbart, steht dir auch auf den den gesetzlichen Mindestanspruch uebersteigenden Teil der volle Jahresanspruch zu.

Der Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr duerfte jedoch inzwischen verfallen sein.

Sofern arbeits- oder tarifvertraglich keine kuerzere Ausschlussfrist vereinbart wurde, kannst du die Entgeltfortzahlung fuer die krankheitsbedingte Arbeitsunfaehigkeit im Jahr 2013 noch bis spaetestens 31.12.2016 gerichtlich geltend machen.

Unglaublich, was sich König Arbeitgeber so alles erlaubt!

Du hast auch als Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub steht die anteilig nach dem Bundsurlaubsgesetz zu, falls nicht anderes im Arbeitsvertrag angegeben ist. Würde mich nicht wundern, wenn sie dir noch einreden wollen, ein Minijobber hat keinen Urlaubsanspruch, weil er ja sowieso so wenig arbeitet ;(

Schau mal hier rein... notfalls dort anrufen und deine Fragen stellen.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html

Urlaub steht die anteilig ...

In diesem Fall nicht nur anteilig sondern es besteht fuer das Jahr 2014 mindestens ein Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub von 4 Wochen. Der Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr duerfte inzwischen allerdings verfallen sein.

@DerCAM

Wenn die Fragestellerin zum 31.07. dort aufhört stehen ihr anteilig für 7 Monate Urlaub zu.

@Spassbremse1

Das glauben zwar viele und manche geben ihren Irrglauben dann auch noch als Wissen aus, das Bundesuerlaubsgesetz sieht das aber anders. Gem. BUrlG § 3 betraegt der Jahresanspruch 24 Werktage und gem. BUrlG § 5 entsteht nur dann lediglich ein Teilanspruch, wenn eine der dort in Abs. 1 genannten 3 Voraussetzungen erfuellt ist. Von diesen 3 Voraussetzungen kann hier aber keine erfuellt sein. Somit entsteht auch kein Teilanspruch sondern der volle Jahresanspruch.

@DerCAM

Seit wann gibt es diese Regelung - ich kenne es selbst nicht anders.

Und ein Arbeitgeber, der im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung zahlt, der wird wohl kaum gewillt sein, einer Minijobberin 24 bezahlte Tage Urlaub zu gewähren.

Arbeitgeber spekulieren heute damit, dass der Angestellte weder finanzielle Mittel noch Courage hat, zum Arbeitsgericht zu gehen.

@Spassbremse1

Seit wann gibt es diese Regelung

Das Bundesurlaubsgesetz gibt es seit 51 Jahren in nahezu unveraenderter Form.

Der Wille des Arbeitgebers ist hier voellig schnuppe. Er muss sich ans Gesetz halten, ob er will oder nicht.

Hi,

das hängt davon ab, was in deinem Vertrag steht. Was wird denn dazu gesagt? Dort wird normalerweise die Anzahl der Urlaubstage geregelt.

Viele Grüße

Guck mal auf der Minijob-Homepage im Internet, die beantworten alle Deine Fragen. www.minijob-zentrale.de