Urlaubsanspruch im schichtsystem
also ich arbeite so eine woche früh 6 tage; 1 woche spät 5 tage; 1 woche nacht 5 tage komme so auf 274 tage im jahr..
im mutterbetrieb arbeiten die 3 tage nacht; 4 tage spät; 3 frei; 4 tage nacht; 3 spät; 1 frei; 7 früh dann wochenende frei so komme ich auch auf 274 tage im jahr...
bei 30 tagen urlaub im jahr... bei 4 schichtsystem hatten sie 3 tage mehr urlaub was sie wieder aufgehoben hatten weil sich welche benachteiligt fühlten..
meine frage wer von euch kennt sich da aus und kann mir sagen wiviel urlaub mir zusteht und ob die 3 tage mit dazu gehören da es mal im gesetzt steht bei mehr als 9 monaten schichtarbeit stehen mir 3 extra tage zu.... über eine antwort würde ich mich freuen
2 Antworten
Was steht denn im Vertrag, so etwas wird doch dort vereinbart und wenn es da gesetzliche (Sonder) Regelungen gib,t muss sich der Arbeitgeber natürlich daran halten, mehr kann er sicher immer geben, aber niemals weniger.
Allen Nachtarbeitern die nicht vom Anwendungsbereich einschlägiger Tarifverträge erfasst werden, wird ein gesetzlicher Ausgleichsanspruch zugestanden. Der Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich kann durch einzelvertragliche Vereinbarungen oder durch Allgemeine Geschäftsbedingungen näher ausgestaltet werden.
In Abs. 5 wird alternativ eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder ein angemessener Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt genannt. Welche Form des Ausgleichs gewählt wird, liegt im Ermessen des AG (Arbeitsrechtkommentar P.Wedde § 6 ArbZG)
Bekommst Du einen Schichtzuschlag für die Nachtarbeit? Dann hat sich der Ausgleich auf eine "angemessene Zahl bezahlter freier Tage" erledigt.
Was Deinen Urlaubsanspruch betrifft: Gesetzlich vorgeschriebener Mindesturlaub sind 4 Wochen/Jahr. Deine 30 Tage sind entweder einzelvertraglich, durch angewendeten Tarifvertrag oder geltende Betriebsvereinbarung festgelegt. Du hast also mehr als das gesetzliche Minimum. Welche Urlaubsrichtlinien in Deinem Betrieb zur Anwendung kommen, kann ich Dir nicht sagen.