Urlaubsanspruch für den 24.12 und 31.12

8 Antworten

Dann besteh aber auch auf die Zuschläge ab 14 Uhr für diese beiden Tage!

125 % für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen am Arbeitsort sowie am 31. Dezember ab 14 Uhr / 150 % für besondere Feiertagsarbeiten (24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember und 1. Mai)

http://de.wikipedia.org/wiki/Zuschlag_f%C3%BCr_Sonntags-,_Feiertags-_und_Nachtarbeit

In dem Artikel geht's um die Steuerfreiheit von Zuschlägen. Da ist nicht geregelt, dass welche gewährt werden.

Gilt für Euch ein Tarifvertrag - ein Haustarifvertrag oder ählnliches - was steht dazu in den Arbeitsverträgen?

der 24.12. und der 31.12 sind eigentlich ganz normale Werktage .. das heißt es wäre ganztags zu arbeiten ... der Arbeitgeber schenkt denjenigen die an deisem Tag arbeiten 1/2 Tag ....

denjenigen die nicht arbeiten kommen (wollen) muss er dieses Geschenk aber nicht machen

... außerdem gilt hier § 5 Bundesurlaubsgesetz - Teilurlaub

(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

Das bedeutet also für den Arbeitnehmer, sofern er einen halben Tag frei nimmt, kann ihm hierfür ein voller Urlaubstag angerechnet werden.

http://www.advocati-md.de/service/42-aktuelle-nachrichten/1041-arbeitsrecht-frei-an-an-weihnachten-und-silvester


wie gesagt die erste Frage wäre, gab oder gibt es interne Regleungen, Tarifverträge etc. die anzuwenden wären .. dan spielt nämlich das was der Chef möchte keine Rolle ....

Kann mich nur meinen Vorrednern anschließen. Eigentlich sind Heiligabend und Silvester keine gesetzlichen Feiertage. Nur die zwei Weihnachtsfeiertage und Neujahr.

Ob dein Arbeitgeber dir zwei halbe Tage frei gibt, beide Tage frei gibt oder gar keinen der Tage, ist ihm überlassen.

Danke habe mich inzwischen erkundigt.. nach sieben Jahren greift die betriebliche Übung, auch Gewohnheitsrecht.... Der Arbeitgeber kann also nicht so wie er will, wenn er das vorher jahrelang toleriert hat....

Nach dem Gesetz handelt es sich bei Heiligabend und Silvester um ganz gewöhnliche Arbeitstage. Der AN muß einen vollen Tag arbeiten. Gemäß Bundesurlaubsgesetz kann dem AN, wenn er 1/2 Tag frei nimmt, hierfür ein voller Urlaubstag angerechnet werden. Gibt es Tarifverträge und/oder Betriebsvereinbarungen, kann von den gesetzlichen Vorschriften zugunsten des AN abgewichen werden. Nur in solchen Fällen sind dann diese Regelungen maßgebend.

Nein, ein Gewohnheitsrecht in dem Bereich kenne ich nicht. Was aber nicht in Ordnung ist, dass diejenigen die arbeiten anders behandelt werden als die, die Urlaub nehmen.

Es gibt inzwischen einige Tarifverträge nach denen beide Tage frei sind und kein Urlaub benötigt wird. Es gibt Tarifverträge, wo je ein halber Tag frei ist und der andere halbe Tag durch Urlaub aufgeglichen werden kann und es gibt welche, wo je nach Dienstplan ein halber Tag gearbeitet wird.

Habt ihr einen Betriebsrat mit dem man das mal besprechen kann? Wenn nein, dann könnt ihr euch auch so zusammen tun und mit dem Chef reden. Wenn das auch nicht geht, dann bleibt dir noch der Weg zum Arbeitsgericht oder du nimmst es hin.