Urlaubsanspruch bei kündigung. Chef will nur auszahlen, ich will Urlaub.

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Mach Dich auf jeden Fall rechtlich schlau, indem Du Dich an die Gewerkschaft oder falls das nicht möglich ist an einen Anwalt für Arbeitrecht wendest. Mach aber im vorhinein einen Preis mit dem ab, damit Du weißt was an Kosten auf Dich zukommt.

Folgende Fragen müßen beantwortet werden:

Hast Du den Urlaubsantrag rechtzeitig abgegeben und ist der Urlaub ursprünglich genehmigt worden?

Hast Du die Minusstunden angesammelt, weil dein Chef nicht in der Lage war Dich während dieser Zeit zu beschäftigen und hast Du, wenn das so war, Deine Arbeitskraft des öfteren angeboten, oder hast Du nur zu Haus gesessen und Däumchen gedreht?

Was genau meinst Du, mit dem restlichen Urlaub? Du hast, wie Du schreibst Anspruch auf 30 Tage. Will er Dir jetzt den Urlaub in dem von Dir genannten Zeitraum nicht gewähren, oder nur die Tage, die über, den von Dir, eingereichten Urlaub hinausgehen?

Darüber hinausgehende Tage kann er selbstverständlich als Urlaub verweigern, muß dann aber entsprechend auszahlen.

Versuche dieses soweit Dir möglich zu Klären und wende Dich, wie auch Peter Kleinsorge schon schrieb, an eine Anwalt.

Viel Erfolg und Gruß RW

der urlaub vom 10.07-25.07 ist längst genehmigt, mir geht es um den restlichen urlaub also 20 arbeitstage... die ich gerne in anspruch nehmen würde... da ja eh kaum arbeit da ist, ist das ja eig. machbar.

@Karnach

Wenn Dein Boss meint, das er Dir aus betrieblichen Gründen den Urlaub verweigern muß, kannst Du in diesem Fall nichts tun, da Du bereits 2 Wochen nach Deinen Wünschen an Urlaub erhälts. Nachzuweisen, das es sich dabei um reine Schikane handelt dürfte sehr sehr schwer werden.

Etwas anderes ist es mit Deinen Minusstunden, bist Du auf Anordnung zu Haus geblieben, ist das eindeutig nicht Dein Bier, aber auch hier wirst Du einen Nachweis führen müßen.

Also immer noch: Geh zum Anwalt!

@erweh

Ich danke Dir für den Stern. LG RW

Wenn Sie im zweiten Halbjahr aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, haben Sie den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch.

Sehr häufig sehen Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge für den Fall des Ausscheidens eine Zwölftelungsregelung vor. Diese ist grundsätzlich zulässig, allerdings nur für den Urlaubsanspruch der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht.

Der Arbeitgeber kann eine einmal gewährten Urlaub nicht ohne weiteres widerrufen. Sie müssen allerdings nachweisen können dass der Urlaub genehmigt war. Sie dürfen sich nicht selbst beurlauben, haben aber die Möglichkeit, Ihren Urlaubsantritt im Schnellverfahren vor dem Arbeitsgericht einzuklagen.

Minusstunden kann Ihnen Ihr alter Arbeitgeber von Ihrem Gehalt abziehen. Ob Ihr Arbeitgeber berechtigt war Ihnen Minusstunden aufzubrummen, hängt davon ab ob die Arbeitszeiten fest vereinbart wurden bzw. ob es eine betriebliche oder tarifliche Regelung dazu gibt.

Ich würde Ihnen empfehlen sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden um sich dort rechtlich und bezüglich des weiteren Vorgehens beraten zu lassen.

Hier noch ein Link zum Thema Urlaub.

http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_08.html

Peter Kleinsorge

Das ist ein bißchen wie bei Radio Eriwan (wer die Witze noch kennt). Im Prinzip hast du einen Erfüllungsanspruch gegen deinen Arbeitgeber, was den Urlaub betrifft, aber.... Du machst den Anspruch geltend und der Arbeitgeber gewährt den Urlaub, oder er lehnt ihn aus betrieblichen Gründen völlig legal ab. Geht es um den Urlaub vom 10.07-25.07. oder den Rest, den du darüber hinaus noch hast? Wenn er den Urlaub ab dem 10.07. bereits genehmigt hat, kann er das nicht mehr rückgängig machen. Als Weiteres sagt das Bundesurlaubsgesetz (§7): Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht gewährt werden, so ist er abzugelten.

Was deine Minusstunden betrifft, kannst du meiner Meinung nach nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn dein Arbeitgeber versäumt, rechtzeitig Kurzarbeit anzumelden. Das nennt sich dann Annahmeverzug (§615 Bürgerliches Gesetzbuch). D.h. kein Lohnabzug wegen der Minusstunden. Bei der ganzen Konstellation würde ich mir an deiner Stelle schon einmal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen.

Das kann dein Chef schon machen. Du hast ein Anrecht auf Urlaub aber wenn du in dieser Zeit keinen machen kannst weil sagen wir mal die Hälfte fehlt bekommst du den dann nicht gestattet. Wenn aber dann das Arbeitsverhältnis gekündigt wird kann er dir den Urlaub auch auszahlen.

Den Anspruch auf vollen Urlaub hättest du nur gehabt, wenn du ihn bereits vor der Kündigung angetreten und verbraucht hättest. Das hätte dein Arbeitgeber dann in deinen Arbeitspapieren vermerkt, und du hättest dann natürlich für den Rest des Jahres keinen weiteren Urlaubsansprcu beim neuen Arbeitgeber gehabt. Wenn es aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, jetzt noch den Urlaub zu gewähren, kann er selbstverständlich ausgezahlt und gegen Minusstunden verrechnet werden.