Urlaubsanspruch bei "angebrochenen" monaten?

7 Antworten

Oh weh, das tut weh was hier für Antworten kommen. Die Antwort findet man ausschließlich im Bundesurlaubsgesetz und dort wiederum im §5 (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

Ein voller Monat beginnt immer am ersten des Monats und endet immer am Letzten des Monats, so wie es im Kalender steht.

Beispiel:

am 4.10. den neuen Job beim neuen Arbeitgeber begonnen und am 29.11. im gleichen Jahr den Job wieder beendet macht IMMER NULL Tage Urlaubsanspruch weil beide Monate nicht voll im Arbeitsverhältnis gestanden.

Ach was wäre das schön wenn man hier falsche und gefährliche antworten löschen könnte

Ach was wäre das schön wenn man hier falsche und gefährliche antworten löschen könnte 

Da stimme ich Dir voll und ganz zu.

am 4.10. den neuen Job beim neuen Arbeitgeber begonnen und am 29.11. im gleichen Jahr den Job wieder beendet macht IMMER NULL Tage Urlaubsanspruch weil beide Monate nicht voll im Arbeitsverhältnis gestanden.

Diese Antwort würde dann auch ganz schnell verschwinden, sie ist schlicht und einfach falsch

Du zitierst den § 5 Abs. 1 Bundesurlaubsfgesetz ohne ihn zu verstehen. Der Beschäftigungsmonat bezieht sich nicht auf den Kalendermonat. Ich zitiere Dir mal zu diesem Abs. 1 aus dem Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen von Däubler, Hjort,Schubert,Wolmerath:

"Voller Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses: Maßgeblich für die Berechnung des Teilurlaubs und des Umfangs des gekürzten Vollurlaubes ist nicht der Kalendermonat, sondern der sogenannte Beschäftigungsmonat.

Beispiel: Beginnt das Arbeitsverhältnis am 17.5. und endet es am 23.9. so sind für die Berechnung nach § 5 vier volle (Beschäftigungs)Monate - und nicht drei volle Kalendermonate - zu Grunde zu legen."

Man muss die Gesetze nicht nur lesen sondern auch verstehen können. Nur aus einem Gesetzbuch zitieren reicht meist nicht.

Du erwirbst dir zwar schon während der Probezeit Urlaubsansprüche, jedoch musst die Probezeit abwarten bevor der AG dir Urlaub gewährt wird. Der AG könnte dir auf toleranz auch während der Probezeit urlaub genehmigen. Der Urlaubsanspruch wird für den angefangenen Monat Anteilsmäßig ermittelt.

 Der Urlaubsanspruch wird für den angefangenen Monat Anteilsmäßig ermittelt.

Wirklich??????????

Ich empfehle Dir, lies mal den § 5 Bundesurlaubsgesetz durch.

@Hexle2

Spannenderweise ist mein Beitrag verschwunden, bzw ein Teile meines Beitrages sind verschwunden, in dem ich sogar das Rechenbeispiel für den Urlaubsanspruch eingestellt hatte. Wäre mein Beitrag noch Vollständig, hättest du dir deinen Komentar erspart.

Das geschied hier in gutefrage, öfter, dass Beiträge plötzlich verschwunden sind oder Beiträge nicht mehr vollständig erscheinen.

@Griesuh

@Griesuh, sorry, wenn ich Dich falsch verstanden habe. Ich habe nur das gelesen, was Du jetzt auch siehst und das dann kommentiert. Schade dass man ab und an unvollständige Beiträge lesen muss, die dann zu Mißverständnissen führen.

Urlaub gibt es nach § 5 Abs. 1 für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

Vom 6. März bis 2. April hast Du z.B. noch keinen Urlaubsanspruc Wenn Du z.B. am 6. März angefangen hast, steht Dir am 6. Mai 2/12 des Jahresurlaubs zu. Bist Du im Betrieb schon mindestens 6 Monate beschäftigt und hast im selben Jahr noch keinen Urlaub bei einem anderen AG gehabt, steht Dir der komplette (mindestens gesetzlich vorgeschriebene) Urlaub zu.

h.

Urlaub gibt es nach § 5 Abs. 1   

Nachtrag: Bundesurlaubsgesetz

Hallo.

Ich habe jetzt auch so einen Fall.

Habe am 04.10.16 bei einer Firma angefangen und durch Arbeitsmangel wurde ich zum 19.01.17 gekündigt.

Nun habe ich schon viele Kommentare gelesen,auch über den § 5,bezüglich der vollen Monate.

Viele Kommentare stürzen oder kopieren  nur  den Gesetzestext,ohne Ihn plausibel zu begründen.

Wenn es also um die Beschäftigungsmonate geht im § 5 ,kann ich meinem Chef also mitteilen,das ich noch 6 statt der bezahlten 4 Monate geltend machen kann ???

natürlich. Dann hast du anteilig bis zu diesem Tag Urlaub. Kann in deinem Fall etwa 4 Stunden sein. Wird oft mit Überstunden/Minusstunden verrechnet