Urlaubsanspruch bei 4-Tage-Woche
Ich arbeite 35 Std/Woche an vier Arbeitstagen. Meine vollzeitbeschäftigte Kollegin arbeitet 40 Std/Woche, also grad mal 5 Std. mehr, aber eben an 5 Arbeitstagen. Urlaub für Vollzeit 27 Arbeitstage. Wird mein Anspruch nun nach dem gesetzl. Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen für 5-Tage-Woche auf 4-Tage-Woche herunter gerechnet und dann der Zusatzurlaub von 7 Tagen dazu? Oder muss ich die gesamten 27 Arbeitstage auf 4-Tage-Woche herunter rechnen?
3 Antworten
Die 27 Tage Urlaub für eine 5-Tage-Woche werden auf eine 4-Tage-Woche umgerechnet. Dein Urlaubsanspruch beträgt demnach 21,6 Tage. Da das Bundesurlaubsgesetz nur volle Urlaubstage kennt, wird bei Bruchteilen von Urlaubstagen die mindestens einen halben Tag ergeben auf volle Urlaubstage aufgerundet. Dein Anspruch beträgt also 22 Urlaubstage
Der Urlaubsanspruch ist für alle Mitarbeiter gleich, also völlig unabhängig von der vertraglich vereinbarten Stundenzahl oder Arbeitstage.
Der Urlaubsanspruch der Vollbeschäftigten wird heruntergerechnet.