Urlaubsanspruch bei 12h Schichten
Hallo liebe Experten :-) Ich weiß nicht weiter und brauche eure Hilfe. Im Voraus dafür herzlichen Dank.
Ich bin Student und arbeite auf Stundenbasis sozialversicherungspflichtig bei einer Firma bei der ich Patienten 12 h betreue. Ich habe einen Stundenvertrag, das besagt ich kann im Monat so viele Stunden machen wie ich möchte, das sind zur Zeit 240 Stunden, die Uni geht erst nächsten Monat mit Klausuren los und dann mach ich da deutlich weniger. Laut meines Vertrages habe ich zwei Tage Pro Monat Urlaub und nochmal sechs "bonus" Urlaubstage, die sind an nichts gekoppelt und werden auch gewährt. Bis jetzt habe ich alles zusamen 10,5 Tage Urlaub. Diese wollte ich mir auszahlen lassen. Dabei erfuhr ich das eine Urlaubstag nur die Wertigkeit von 6,67 Stunden hat. Das bedeutet das der Jahresurlaub aus 16 freien Diensten besteht. Kann mir das mal jemand erklären? :-) Ich versteh das nicht! Die Monatliche Sollzeit ist bei einer Vollzeitstelle 172 Stunden. Ich danke herzlich für eure Mühen. Liebe Grüße, Tricus
2 Antworten
dann arbeitest du wohl 7 Std täglich 'Normalzeit' und die 6,67 std sind dann die 7 std minus 20 minuten Pause, alles was du darüber arbeitest werden wohl als Überstunden gezählt
Du bist laut Gesetz zu einer Pause verpflichtet, bei 6-9 Std sinds 30 Minuten Pause und bei 9-12 Std 45min. Dann wird das bei eurer Firma intern so sein, offiziell muss das dann aber anders laufen ;) Du sagst ja schon du kannst so viele Stunden machen wie du möchtest, frag einfach mal deinen Chef wie viele Stunden du am Tag da sein MUSST, ich denke das beläuft sich auf die 7 Std, wodurch auch der Urlaubstag & seine Stunden zusammenkommen, und dann hast du auch Ganz normal deine 30 Tage Urlaub :)
Es gibt im Bundesurlaubsgesetz BUrlG eine ziemlich eindeutige Regelung, wie Urlaub zu entgelten ist! In § 11 "Urlaubsentgelt" Satz 1 heißt es:
Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.
Der durchschnittliche Arbeitsverdienst dieser 13 Wochen/3 Monate (bei kürzerer zurück liegender Beschäftigung entsprechend), dividiert durch die Anzahl der Arbeitstage, multipliziert mit der Anzahl der Urlaubstage ergibt Dein vom Arbeitgeber zu zahlendes Urlaubsentgelt pro Urlaubstag.
Die Nichtberücksichtigung von Entgelt für Überstunden gilt nach allgemeiner Rechtsprechung jedenfalls dann nicht, wenn diese Überstunden regelmäßig und dauerhaft geleistet wurden/werden.
Die Ermittlung einer fiktiven durchschnittlichen arbeitstäglichen Arbeitszeit als Basis für die Berechnung des Urlaubsentgelts ist jedenfalls nicht rechtskonform!
Vielen Dank für Deine Antwort! Das hilft mir. Wenn ich nochmal nachhaken darf :-) Was bedeutet das für meine Kollegen die den Urlaub nehmen werden? Im Vertrag stehen 30 Urlaubstage, wobei ein Tag für unsere Firma nur 6,67 Stunden hat ( obwohl ein Dienst 12 Stunden hat) Ist das so korrekt? So werden aus 30 Urlaubstagen nur 16 freie Dienste. Und ziehen die mir wirklich eine Pause ab? Ich mache 12 h lang keine Pause und bin nie mehr als zwei Meter von Patienten entfernt und immer im selben Zimmer. Vielen Dank nochmal das du Dir die Mühe machst mir etwas zu helfen. :-)
Es kommt darauf an, als was die Urlaubstage arbeitsvertraglich definiert sind: als Tage/Arbeitstage oder als Werktage (also z.B. "30 Tage oder Arbeitstage Urlaub" oder "30 Werktage Urlaub").
Wird der Urlaub in Werktagen angegeben, dann zählt jeder Tag, der vom Gesetz als Werktag definiert ist, als Urlaubstag: das sind alle Kalendertage, die nicht Sonntage oder Feiertage sind (BUrlG § 3 "Dauer des Urlaubs" Abs. 2).; das Gesetz geht dabei also von einer 6-Tage-Woche aus.
Ist der Urlaubsanspruch so formuliert (konkret deutlich oder zumindest dem Sinn nach), dass sich der Urlaubsanspruch von 30 Tagen auf eine 6-Tage-Woche bezieht, muss er zur Ermittlung der genauen Zahl von Urlaubstagen für diejenigen Arbeitnehmer mit einer geringeren Zahl von Wochenarbeitstagen entsprechend umgerechnet werden: 30 Urlaubstage : 6 Werktage X individuelle Arbeitstage = individueller Urlaubsanspruch.
Kommt es aufgrund der Diensteinteilung (oder überhaupt) zu einer unterschiedlichen Anzahl von Wochenarbeitstagen, dann muss aus der zurückliegenden Zeit (die Rechtsprechung geht im allgemeinen vom Zeitraum eines Jahres aus, bei kürzerer Beschäftigung entsprechend weniger) die Zahl der durchschnittlichen Arbeitstage pro Woche als Grundlage für die Berechnung des Urlaubsanspruchs nach obiger Formel ermittelt werden.
Vielen Dank für Deine Antwort. Eine Pause gibt es hier nicht, man ist immer beim Patienten und kann nicht den Raum verlassen. Im Bundesurlaubsgesetzt wir auch nur von Urlaubstagen gerechnet und nicht in Urlaubsstunden, ich versteh das irgendwie nicht :-)