Urlaubsanspruch bei 12 Stunden Arbeit je Monat?

4 Antworten

Das BUrlG fordert 24 Werktage im Jahr. Nach Auslegung des BAG bedeutet das, dass einem Arbeitnehmer im Jahr 4 Wochen Urlaub zustehen, anteilig der Zeit die er in 4 Wochen im Durchschnitt arbeiten würde.

Bei einer 5-Tage-Woche bedeutet dies 20 Tage Mindesturlaub.

Bei 12h im Monate wird folgendermaßen gerechnet: Ein Monat hat im Schnitt 4,333333 Wochen, also teilen sich die Stunden auf in 2,769h pro Woche und 0,5538h pro Tag. Egal wie man jetzt rechnet, man kommt entweder auf eine total zerstückelte Minutenzahl (z. B. 20 Tage zu 34min) oder auf gebrochene Urlaubstage (z. B. 1,38 Tage zu 8h).

Im ersten Beispiel muss aufgerundet werden wenn die Zeiterfassung keine minutengenaue Abrechnung zulässt, also 20 Tage zu 45min oder 1h.
Im zweiten Beispiel müssen die Tage aufgerundet werden, weil nur ganze Tage gezählt werden also 2 Tage zu 8h.

Ich würde der ganzen Rechnerei aus dem Weg gehen und dem Mitarbeiter 4 Urlaubstage zu je 3h gewähren. Damit schenkt Ihr ihm 0,92h Urlaub und erspart eurer Personalabteilung die Abrechnung von irgendwelchen Minutenbeträgen. Wenn Ihr ganz genau sein wollt, dann vereinbart, dass er immer einen Montag Urlaub nehmen soll und dann die restliche Woche nicht eingesetzt wird.

Das ist - sorry! - völliger Unsinn!

Deine ganze Rechnerei - Umrechnung von Monatsarbeitsstunden in Wochenarbeitsstunden - ist für die Berechnung des Urlaubsanspruchs absolut irrelevant und falsch, weil alleine die (hier auf längere Dauer ermittelte durchschnittliche) Anzahl der Wochenarbeitstage dafür von Bedeutung ist!

Siehe dazu meine eigene Antwort!

@Familiengerd

Es ist vollkommen "Wurscht" wie viele Arbeitstage du ausrechnest. Wenn er 2 Tage im Monat zu je 6h arbeitet oder ob er 12 Tage zu je einer Stunden arbeitet. Urlaubstage müssen im Endeffekt 4 Wochen ergeben und bei 12h im Monat sind das 11,08h. Egal auf welche Anzahl von Urlaubstagen du kommst, die während der Urlaubstage vergütete Arbeitszeit muss 11,08h oder mehr betragen.

Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs ist alleine die (hier auf längere Dauer ermittelte durchschnittliche) Anzahl der Wochenarbeitstage von Bedeutung!

Konkret:

Wenn es die bisherige Beschäftigungsdauer zulässt, ist aus der Gesamtzahl der Arbeitstage von 12 Monaten (bei kürzerer Beschäftigungsdauer: die bisherige Zeit), geteilt durch die Gesamtzahl der Wochen, die durchschnittliche Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage zu errechnen: Danach bemisst sich der Urlaubsanspruch.

Beispiel:

Anzahl der Arbeitstage in der bisherigen Beschäftigungszeit von 10 Monaten: 12, geteilt durch die Anzahl der bisherigen Wochen: 43,5 (Umrechnungsfaktor Woche - Monat: 4,35); Ergebnis: 12 ./. 43,5 = durchschnittlich 0,276 Wochenarbeitstage.

Errechnung des Urlaubsanspruch am Beispiel des gesetzlichen Anspruch von 20Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche:

20 Arbeitstage betrieblicher Urlaub ./. 5 betriebliche Wochenarbeitstage * 0,276 individuelle Wochenarbeitstage = 1,1 Tage individueller Urlaubsanspruch (der Anspruch von 1,1 Tagen Urlaub wird nicht abgerundet).

Für die Bezahlung dieses Urlaubstages ist nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 11 "Entgelt" Abs. 1 das durchschnittliche arbeitstägliche Entgelt der letzten 13 Wochen/3 Monate vor dem Urlaub maßgeblich.

Ergänzung an einem anderen Berechnungsbeispiel:

Anzahl der Arbeitstage in der bisherigen Beschäftigungszeit von 8 Monaten: 32, geteilt durch die Anzahl der bisherigen Wochen: 34,8 (Umrechnungsfaktor Woche - Monat: 4,35); Ergebnis: 32 ./. 34,8 = durchschnittlich 0,92 Wochenarbeitstage.

Errechnung des Urlaubsanspruch am Beispiel des gesetzlichen Anspruch von 20Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche:

20 Arbeitstage betrieblicher Urlaub ./. 5 betriebliche Wochenarbeitstage * 0,92 individuelle Wochenarbeitstage = 4,59 = 5 Tage individueller Urlaubsanspruch (der Anspruch von 4,59 Tagen Urlaub muss nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 5 "Teilurlaub" Abs. 2 auf einen ganzen Tag aufgerundet werden ).

Und wie viele Stunden bekommt er pro Urlaubstag bezahlt?

Relevant sind nicht die Stunden sondern die Anzahl der Tage die gearbeitet werden.

Kann der Arbeitnehmer komplett selbst bestimmen, respektive es liegt an der Auftragslage.
Im Prinzip 1 Tag je Woche á 3 Stunden.

An wie vielen Tagen in der Woche ist er denn da?

Komplett flexibel. Es sind einfach 12 Stunden je Monat. Wann & wo diese abgearbeitet werden ist adaptiv.

@Puste619

Er muss so oder so auf 4 freie Wochen im Jahr kommen.

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt halt nun mal bei einer 6 Tage Woche 24 Tage vor =4 Wochen.

Wenn nur 5 Tage in der Woche gearbeitet wird = 20 Tage Urlaub = 4 Wochen

Wenn nur 4 Tage in der Woche gearbeitet wird = 16 Tage Urlaub = 4 Wochen

Wenn nur 3 Tage in der Woche gearbeitet wird = 12 Tage Urlaub = 4 Wochen

Wenn nur 2 Tage in der Woche gearbeitet wird = 8 Tage Urlaub = 4 Wochen

Wenn nur 1 Tag in der Woche gearbeitet wird = 4 Tage Urlaub= 4 Wochen

Er muss lt. Gesetz im Jahr auf 4 Wochen kommen!

Kann der Arbeitnehmer komplett selbst bestimmen, respektive es liegt an der Auftragslage.

Im Prinzip 1 Tag je Woche á 3 Stunden.

@Puste619

4 Tage im Jahr = 4 Wochen Urlaub!