Urlaub in den Ferien: Wer hat Vorang 17-jährige oder Mutter mit 2 Kindern?

19 Antworten

Als Azubi bist Du auch an die Urlaubszeiten gebunden, ebenso wie die Mutter mit kleinen Kindern. Das muss der Chef wissen. Es geht aber auch darum, dass man seinen Urlaub rechtzeitig bekannt gibt. In dem Fall kann Deine Kollegin nichts dafür, dass sie kleine Kinder hat, aber sie kann etwas dafür, dass das mit der Betreuung durch den Ex nicht geregelt ist! Sie muss sich da schon festlegen.

Möglicherweise kannst Du mit Ihr die freien Tage teilen, sodass jeder in den Ferien ein paar Tage frei hat.

Wenn Du an die Ferien gebunden bist wegen der Berufsschule, dann weiß das dein Chef. Ich denke auch nicht, dass er zwischen den Feiertagen an Weihnachten so viel Arbeit hat.

Rede mit ihm in sachlicher Weise, am besten mit Deiner Kollegin zusammen, sodass Ihr eine Lösung findet, mit der alle halbwegs zufrieden sind.

Da ihr beide in den Schulferien Urlaub nehmen müsst, soll eben der Chef eine Lösung finden. Das muss doch machbar sein - zumal zwischen den Jahren in den Kanzleien nicht viel los ist, das weiß ich definitiv. Du wirst im ersten Lehrjahr auch keine volle Kraft ersetzen können. Also sag dem Meister höflich, dass eine bessere Lösung her muss.

Ähhh ja hab ich auch so im sinne, aber das ist ja eine sache zwischen ihr und mir und da wird unser anwalt denken, was machen die den für ein thearter?!,

Ganz klarer Fall: Sie hat Vorrang. Aber... Nachdem du dich nach ihr richten sollst ist ganz klar, dass sie ihre Urlaubswünsche rechtzeitig bekannt geben muss. Ich wuerde sie bitten dies zu machen und falls sie nicht reagiert mit dem Chef reden um die Angelegenheit abzuklaeren.Ueber die Absicht mit dem Chef zu reden wuerde ich sie informieren. Viel Erfolg

Ja meine kollegin sagt ja, dass sie es noch nicht sagen kann weil sie nicht weiß wie es mit dem kindergarten ihrer tochter sein wird !(das ist immer ihre ausrede)

Ihr seid da beide gleichgestellt. Denn Du musst Deinen Urlaub normalerweise in den Ferien nehmen bzw hast Vorrang. Gleiches gilt aber auch für Mütter mit schulpflichtigen Kindern. Da hilft nur sich zu einigen.

Dann bitten Sie Ihren Chef um eine klare Entscheidung mit dem HInweis, dass die von ihm vorgesehen Zwischeninstanz offenkundig inkompetent ist, eine solche Angelegenheit zu entscheiden.