Urlaub kurzfristig abgelehnt?
Meine Kolleginnen und ich haben Anfang Januar unseren Urlaub eingetragen und dieser wurde auch genehmigt. Vor einer Woche wollte meine Kollegin ihren Urlaub um eine Woche verschieben was der arbeitgeber auch genehmigt hat und gesagt hat das diese dann eine Woche mit mir Urlaub hat und die aNiere Woche mit meiner Kollegin jetzt War ich eine Woche nicht da da ruft mich meine Kollegin an und meint der Urlaub geht jetzt doch nicht für uns 2 weil das hat sie nicht gewusst und das geht so nicht und wir müssen uns jetzt absprechen wer den Urlaub bekommt. Das Problem ist meine Kollegin hat schon etwas gebucht und ich kann auch nur in dieser Zeit Urlaub nehmen weil da mein freund auch Urlaub hat. Ich sehe es nur nicht ein jetzt nicht in den Urlaub gehen zu können den im Januar wurde er mir schon um eine Woche gestrichen wo ich dann gearbeitet habe ich noch so viel resturlaub habe und gerne 3 statt 2 Wochen gehabt hätte was schon nicht gegangen ist und wieso dürfen meine 2 Kolleginnen dann gleichzeitig Urlaub haben und die andere nicht ist das rechtens?
1 Antwort
ist das rechtens?
Nein!
Urlaub, den der Arbeitgeber einmal bewilligt hat, kann er nicht mehr widerrufen.
Die einzige Ausnahme wäre dann gegeben, wenn durch die Urlaubsgewährung die wirtschaftliche Existenz des Betriebs gefährdet oder die Betriebs- oder Arbeitsorganisation in einer dem Arbeitgeber unzumutbarer (!!) Weise beeinträchtigt wäre.
Alleine personelle Probleme/Engpässe reichen für den Widerruf einer Urlaubsgewährung nicht aus.
Wenn der Arbeitgeber also der Urlaubsverschiebung Deiner Kollegin zugestimmt hat und sich deren Urlaub jetzt mit Deinem überschneidet, dann ist das nicht euer Problem, sondern das des Arbeitgebers - wenn nicht die oben genannten Ausnahmegründe "greifen".
"Fügst" Du Dich, muss der Arbeitgeber Dir allerdings alle Kosten erstatten, die Dir durch die Urlaubsverschiebung entstehen sollten - aber nur Dir selbst, nicht zum Beispiel auch Deinem Freund, sollten auch ihm deswegen Kosten entstehen (z.B. Stornierungen: Erstattung der Kosten für Dich, aber nicht für Deinen Freund).
Aber: Sollte der Arbeitgeber die Bewilligung für den Urlaub zu der von Dir gewünschten Zeit rechtswidrig widerrufen, darfst Du den Urlaub nicht trotzdem eigenmächtig antreten, weil Du damit arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur Kündigung riskieren würdest.
Im Fall des Widerrufs der Urlaubsgenehmigung kannst Du die Urlaubsgenehmigung des Arbeitgebers nur durch eine Leistungsklage beim Arbeitsgericht ersetzen lassen oder - wenn wegen der Dringlichkeit, der Kürze der Zeit eine Klage nicht mehr möglich sein sollte - gegen ihn eine einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichts beantragen, die ihn zur Urlaubsgenehmigung zwingt (verhandelt wird dann später).
Ob Du in der Lage, bereit und willens bist, in eine solche streitige Auseinandersetzung mit Deinem Arbeitgeber zu treten, ist aber wieder eine ganz andere Frage, die ich Dir nicht beantworten kann - "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ... ...