Urlaub Gleitzone

2 Antworten

Bei der Ermittlung des Urlaubsanspruchs muss von der Anzahl der Wochenarbeitstage ausgegangen werden. Da der gesetzliche Mindestanspruch 24 Werktage beträgt (Mo - Sa), wäre bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von z. B. 2 Tagen ein anteiliger Urlaub von 24/6x2 = 8 Tagen zu gewähren, bei 3 Arbeitstagen entsprechend 12 Urlaubstage usw. Ein Urlaubstag hat immer soviel Stunden, wie der jeweilige Arbeitstag gehabt hätte. Dabe ist nach dem BUrlG auf den Durchschnitt der letzten 13 Wochen abzustellen. Urlaubsanspruch in Stunden zu berechnen, ist jedoch nicht zulässig.

Die Stundenanzahl spielt bei Urlaub keine Rolle. Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht Dir Urlaub tageweise zu. Du musst 4 Wochen im Jahr frei haben.

Die Regelung bei eine 6-Tage-Woche besagt das der Urlaubsanspruch 24 Arbeitstage beträgt.

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html